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   BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 85.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,899
BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 85.77 (https://dejure.org/1979,899)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1979 - 1 C 85.77 (https://dejure.org/1979,899)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1979 - 1 C 85.77 (https://dejure.org/1979,899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladenschlusszeit für Friseurbetriebe an Montagvormittagen - Regelung einer Ladenschlusszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LadschlG §§ 3, 18

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 85.77
    Ziel dieses Gesetzes ist es, für die Ladenangestellten einen wirksamen Arbeitsschutz unter Wahrung der Wettbewerbsneutralität sicherzustellen (vgl. BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [240]) und dabei vor allem "den Ladenangestellten die Vorteile eines zusammenhängenden Wochenendes zu verschaffen" (BVerfGE, a.a.O., 241).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    § 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG enthält damit ein besonderes Schließungsgebot für die Geschäftsinhaber, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ihre Verkaufsstelle am Sonntag zu öffnen (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 85.77 - BVerwGE 57, 330 ).

    Ein Austausch von Ladenschlußzeiten, die der Disposition des Geschäftsinhabers nicht unterliegen, mit den seiner Disposition unterliegenden Öffnungszeiten ist dem Gesetz grundsätzlich fremd (Urteil vom 20. März 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

    Der Regelungsgegenstand des Gesetzes ist die Festlegung von Ladenschlußzeiten (BVerwGE 57, 330 [BVerwG 20.03.1979 - 1 C 85/77]).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 2.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    § 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG enthält damit ein besonderes Schließungsgebot für die Geschäftsinhaber, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ihre Verkaufsstelle am Sonntag zu öffnen (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 85.77 - BVerwGE 57, 330 [BVerwG 20.03.1979 - 1 C 85/77]).

    Ein Austausch von Ladenschlußzeiten, die der Disposition des Geschäftsinhabers nicht unterliegen, mit den seiner Disposition unterliegenden Öffnungszeiten ist dem Gesetz grundsätzlich fremd (Urteil vom 20. März 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 39.83

    Stationäre Heilbehandlung - AOK - Mitgliedschaft - Sachleistungssurrogat

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Regelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar (vgl. u.a. BVerwGE 20, 44; 57, 336 [BVerwG 20.03.1979 - 1 C 85/77]).
  • BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 78.76

    Bezug des Begriffs "Betriebe des Friseurhandwerks" i.S.d. § 18 Abs. 1

    Hiermit wird der Klägerin ein Wahlrecht eingeräumt, das indes - wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. März 1979 (- BVerwG 1 C 85.77 - [BVerwGE 57, 330] und - BVerwG 1 C 29.78 -) befunden hat - nicht besteht.
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