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   ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03   

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ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03 (https://dejure.org/2004,16456)
ArbG Köln, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03 (https://dejure.org/2004,16456)
ArbG Köln, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 Ca 14243/03 (https://dejure.org/2004,16456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsverhältnis nach Überlassung eines Anlagenwärters in einem Kraftwerk zur Arbeitsleistung durch den Rechtsvorgänger; Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der bis zum 30. April 1984 geltenden Fassung auf die Arbeitnehmerüberlassung im Konzern; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Jedenfalls solange dieses Arbeitsverhältnis noch nicht geendet hat, ergeben sich aus der erheblich längeren Dauer eines Arbeitsverhältnisses, als es der Arbeitsvertrag ausweist, regelmäßig noch eine Vielzahl möglicher Rechtsfolgen, welche das besondere Rechtsschutzbedürfnis für eine entsprechende Feststellungsklage begründen (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - DB 2003, 2181) .

    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - a.a.O.; 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.) .

    Sollte die Firma...... eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gehabt haben, ergäbe sich dieselbe Rechtsfolge für die Zeit seit dem 2. November 1984 aus Art. 1 § 13 i.V.m. § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - a.a.O. - auch zur Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung).

    Es spricht deshalb mehr dafür, dass nur Rechte aus dem fingierten Arbeitsverhältnis, aber nicht das Recht selbst, sich auf die gesetzlich angeordnete Fiktion zu berufen, verwirken können (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - a.a.O.; kritisch hierzu Boemke Anm. zu BAG AP § 13 AÜG Nr. 5) .

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - a.a.O.; 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.) .

    a) Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil vom 30. Januar 1991 (- 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 132 f.) angenommen, dieses Recht könne grundsätzlich wie jedes andere verwirken.

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich darauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment; vgl. BAG 19. März 2003 - 7 AZR 269/02 - nv.; 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - NZA 2001, 966) .
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Ein Arbeitnehmer kann das Bestehen und den Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf der Grundlage der Art. 1 §§ 10, 13 AÜG a.F. mit der allgemeinen Feststellungsklage verfolgen (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150) .
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Ein Arbeitnehmer kann das Bestehen und den Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf der Grundlage der Art. 1 §§ 10, 13 AÜG a.F. mit der allgemeinen Feststellungsklage verfolgen (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150) .
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - a.a.O.; 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.) .
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheidet deren tatsächliche Durchführung (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - a.a.O.; 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102, 105; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125, 137 f.) .
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich darauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment; vgl. BAG 19. März 2003 - 7 AZR 269/02 - nv.; 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - NZA 2001, 966) .
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
    Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich darauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment; vgl. BAG 19. März 2003 - 7 AZR 269/02 - nv.; 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - NZA 2001, 966) .
  • LAG Köln, 20.09.2005 - 9 Sa 110/05

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - Geltendmachung früherer Begründung des

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. November 2004 - 1 Ca 14243/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 18. November 2004 - 1 Ca 14243/03 - die Klage abzuweisen.

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