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ArbG Mainz, 04.03.2015 - 1 Ca 1503/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 04.03.2015 - 1 Ca 1503/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 7 Sa 220/15
- BAG, 31.05.2016 - 2 AZN 347/16
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 7 Sa 220/15
Verhaltensbedingte Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 4. März 2015 - Az. 1 Ca 1503/14 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 4. März 2015, zu dem Aktenzeichen 1 Ca 1503/14 abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 6. August 2014, zugegangen am 9. August 2014, beendet wird,.