Rechtsprechung
ArbG Mainz, 23.12.2008 - 1 Ca 1516/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.12.2008 - 1 Ca 1516/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 8 Ta 30/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 8 Ta 30/09
Unzulässigkeit des Rechtswegs
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.12.2008 - 1 Ca 1516/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.