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ArbG Ludwigshafen, 25.11.2003 - 1 Ca 1579/03 |
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ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 25. November 2003 - 1 Ca 1579/03 (https://dejure.org/2003,40444)
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 25.11.2003 - 1 Ca 1579/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2004 - 7 Sa 64/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2004 - 7 Sa 64/04
Versorgungszusage
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.11.2003 - 1 Ca 1579/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 25.11.2003 - 1 Ca 1579/03 - abgewiesen.
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.11.2003 - 1 Ca 1579/03 wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstvertrag vom 14.12.1967 eine betriebliche Altersversorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Landesbeamtengesetzes für Rheinland-Pfalz in Höhe von 24% der Bezüge nach Besoldungsgruppe A 14 Endstufe ohne Berücksichtigung der Zuschläge für die Kinder zu gewähren.