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ArbG Rostock, 28.06.2018 - 1 Ca 1606/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 28.06.2018 - 1 Ca 1606/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2019 - 2 Sa 139/18
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2019 - 2 Sa 139/18
Zugang - Kündigungserklärung - Einwurfeinschreiben
Das Arbeitsgericht Rostock hat nach Vernehmung des kaufmännischen Leiters der Beklagten als Zeugen mit Urteil vom 28. Juni 2018 (1 Ca 1606/17) den Bestandsschutzantrag des Klägers als unbegründet abgewiesen und auch die Übernahme der vorvertraglich aufgewendeten Seminarkosten des Klägers abgelehnt.das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 28.06.2018, Az.: 1 Ca 1606/17, abzuändern, soweit die Klage abgewiesen wurde und.