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ArbG Mainz, 10.01.2007 - 1 Ca 1670/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.01.2007 - 1 Ca 1670/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 79/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 79/07
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. Januar 2007, Az.: 1 Ca 1670/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Parteivorbringens sowie des weiteren erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. Januar 2006, Az.: 1 Ca 1670/06 (Bl. 60 ff. d. A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 10.01.2007, Az.: 1 Ca 1670/06 teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände, insbesondere nicht durch eine Vereinbarung vom 05.07.2006, mit Ablauf des 30.06.2006 geendet hat, sondern zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.