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   ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07 lev   

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ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07 lev (https://dejure.org/2007,53606)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 Ca 177/07 lev (https://dejure.org/2007,53606)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 Ca 177/07 lev (https://dejure.org/2007,53606)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Es unterliegt wie jedes Recht den Grundsätzen der Verwirkung nach § 242 BGB (BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, DB 2006, S. 2750; ErfK/Preiss § 613 a BGB Rd.-Nr. 97 m. w. N.).

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - DB 2006, 2750; NZA 2006, 1406, 1409; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216).

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber nunmehr eine Widerspruchsfrist vorgesehen hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.).

    Angesichts der gesetzlichen Regelung kann hinsichtlich des Zeitmoments nicht auf eine feststehende Monatsfrist, beispielsweise von sechs Monaten, abgestellt werden (BAG 13.07.2006 a.a.O. unter Verweis auf MünchKomm BGB/ Müller-Glöge § 613a Rn. 121; ErfK/Preis § 613a BGB Rn. 97; Bauer/von Steinau-Steinrück ZIP 2002, 457 464; Willemsen/Lembke NJW 2002, 1159, 1160; Gaul/Otto DB 2002, 634, 637; Worzalla NJW 2002, 253;; Hauck NZA Sonderbeilage 1/2004, 43, 44, 47 sowie NZA Sonderbeilage 18/2004, 17, 25; Olbertz/Ungnad BB 2004, 213 Laber/Roos ArbRB 2002, 303; für vier Monate: Franzen RDA 2002, 258.

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Zum Zeitablauf müssen deshalb besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben als unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (st. Rspr. BAG Urteil v. 12.12.2006 -9 AZR 747/06- DB 2007, S. 579; BAG Urteil, v. 25.04.2001 -5AZR 497/99- ; BAG 28. Mai 2002 -9 AZR 145/01-, EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2) .

    Der für die Verwirkung maßgebliche Zeitraum beginnt, sobald der Kläger seine Rechte erkennen und sie der Beklagten gegenüber geltend machen konnte (BAG Urteil vom 12.12.2006 -9 AZR 747/06-, DB 2007, S. 579).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - DB 2006, 2750; NZA 2006, 1406, 1409; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 - EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2).

    Zum Zeitablauf müssen deshalb besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben als unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (st. Rspr. BAG Urteil v. 12.12.2006 -9 AZR 747/06- DB 2007, S. 579; BAG Urteil, v. 25.04.2001 -5AZR 497/99- ; BAG 28. Mai 2002 -9 AZR 145/01-, EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2) .

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Der erforderliche Zeitablauf kann umso kürzer sein, je gravierender die Umstände sind, und umgekehrt sind an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. BGH 19.10.2005 XII ZR 224/03 NJW 2006, 219).
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Es ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (BGH, NJW 2001, S. 2966).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Ein Widerspruch ist auch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer mit dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Weiterbeschäftigung trifft (BAG, Urteil vom 19.03.1989, 8 AZR 139/97, EzA § 613 a BGB Nr. 163).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Dabei ist, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 ) zur Verwirkung der Geltendmachung des Betriebsübergangs ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Dies rechtfertigt es, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Zeitspanne, in der der Vertrauenstatbestand für die Nichterhebung einer auf die Feststellung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage geschaffen wird, zeitlich enge Grenzen zu setzen (BAG Urteil vom 07.03.1980 7 AZR 177/78 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 54 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 17, zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216).
  • ArbG Solingen, 01.06.2006 - 1 Ca 82/06

    Beginn der Widerspruchsfrist gegen einen Betriebsübergang; Anforderungen an einen

    Auszug aus ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 177/07
    Dies beinhaltet den Verzicht auf das Widerspruchsrecht (so bereits Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 01.06.2006, 1 Ca 82/06 lev, Urteil vom 30.11.2006, 1 Ca 1288/06 lev, Urteil vom 18.08.2006, 2 Ca 981/06 lev).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 1229/07

    Bestätigung des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber durch

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.05.2007 - 1 Ca 177/07 lev - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.05.2007 - 1 Ca 177/07 lev - abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen.

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ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 24.10.2007 - 1 Ca 177/07 E (https://dejure.org/2007,63972)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 1 Ca 177/07 E (https://dejure.org/2007,63972)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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