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ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06, 1 Ca 1794/06 |
Zitiervorschläge
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06, 1 Ca 1794/06 (https://dejure.org/2007,31214)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 1 Ca 1794/06, 1 Ca 1794/06 (https://dejure.org/2007,31214)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zur Abgrenzung der Betriebsstillegung vom Betriebsübergang
- arbeitsrecht-hessen.de
Zur Abgrenzung der Betriebsstillegung vom Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06, 1 Ca 1794/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2008 - 3 Sa 634/07
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04
Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der …
Auszug aus ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) gerade keinen Betriebsübergang dar (BAG 06.04.2006, NZA 2006, 723-727). - BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05
Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung
Auszug aus ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06
Dem folgt auch offensichtlich das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23.03.2006 (NZA 2006, 971-976), in dem es ausdrücklich feststellt, dass § 18 Abs. 1 KSchG bei kurzen Kündigungsfristen einen Anwendungsbereich behält. - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
Auszug aus ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06
Die Arbeitsgerichte sind durch die Bestandskraft des Verwaltungsaktes gehindert, im Kündigungsschutzprozess die Entscheidung der Arbeitsverwaltung nachzuprüfen (BAG 24.10.1996, NZA 1997, Seite 373- 376). - BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06
Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernsten Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihre Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne, nicht weiter zu verfolgen (BAG 27.11.2003, NZA 2004, 477 - 479). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06
Gemeinsamer Betrieb: Vorliegen einer organisatorischen Einheit; Bestehen eines …
Auszug aus ArbG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ca 1794/06
Der zwischen den Parteien bestehende Streit, inwiefern eine solche vorzunehmen war, ist seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes über die Nichtzulassung der Beschwerde (Az: 7 ABN 84/06) gegen die einen gemeinsamen Betrieb ablehnende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz, 2 TaBV 16/06) hinfällig.