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ArbG Detmold, 20.07.2005 - 1 Ca 1970/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 20.07.2005 - 1 Ca 1970/04
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 1623/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 1623/05
Anschlussberufung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 20.07.2005 - 1 Ca 1970/04 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 556, 93 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2004 zu zahlen.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 20.07.2005 ( 1 Ca 1970/04) abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hat, und der Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 556, 53 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2004 zu zahlen.
unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Detmold vom 20.07.2005 - 1 Ca 1970/04 - die Klage insgesamt abzuweisen und die Berufung des Klägers zurückzuweisen.