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ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verhaltensbedingte Kündigung, Verspätungen
Verfahrensgang
- AG Aachen - 1 Ca 2426/21
- ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21
- LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
Auszug aus ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21
Der Arbeitgeber läuft damit Gefahr, dass ihm der Arbeitnehmer stets entweder entgegenhält, es sei zu oft oder es sei zu selten abgemahnt worden (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 40, 41, juris).In welcher Form dies zu geschehen hat (eindringliches Abmahnungsgespräch, besonders hervorgehobener Text "letztmalige Abmahnung" etc.), hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 41, juris).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21
Der Kläger ist nach den Grundsätzen aus der Entscheidung des Großen Senats des BAGs vom 27.02.1985 (Az. GS 1/84 - juris) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens wie beantragt weiter zu beschäftigen. - LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verspätungen - Umdeutung
Auszug aus ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21
Durch das unpünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer schuldhaft seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, die Arbeit mit Beginn der betrieblichen Arbeitszeit aufzunehmen, wenn dies auf einem vorwerfbaren Verhalten des Arbeitnehmers beruht, dieser also die Verspätung zu vertreten hat (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2011 - 10 Sa 445/10 - Rn. 40, juris). - LAG Köln, 27.02.2015 - 9 Sa 696/14
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholter Verspätungen
Auszug aus ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21
Eine Kündigung kann aus Gründen im Verhalten eines Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer eine Vertragspflicht schuldhaft erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, weitere Störungen zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (vgl. LAG Köln, Urteil vom 27.02.2015 - 9 Sa 696/14 - Rn. 29, juris).
- LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsausnahme; mehrere …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21 - wird zurückgewiesen.