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ArbG Ludwigshafen, 03.09.2009 - 1 Ca 2448/08 |
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ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 03. September 2009 - 1 Ca 2448/08 (https://dejure.org/2009,64201)
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 03.09.2009 - 1 Ca 2448/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - 6 Sa 71/10
- BAG, 19.01.2011 - 9 AZN 1140/10
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - 6 Sa 71/10
Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 03.09.2009 - 1 Ca 2448/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Für die weiteren Einzelheiten zu Beschäftigten der Beklagten und ihrer Zuordnung zu einzelnen Abteilungen, sowie zur Entwicklung deren Arbeitsverhältnisse wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 03. September 2009 - 1 Ca 2448/08 - Seite 3 bis 4 d. A. (Bl. 175-176 d. A.) gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat in dem angefochtenen Urteil vom 3. September 2009 - 1 Ca 2448/08 - im Ergebnis und in Teilen der Begründung zu Recht erkannt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung vom 25. November 2008 mit Ablauf des 31. März 2009 beendet worden ist.