Weitere Entscheidung unten: ArbG Mainz, 15.07.2011

Rechtsprechung
   ArbG Bad Hersfeld, 17.11.2011 - 1 Ca 247/11   

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https://dejure.org/2011,84045
ArbG Bad Hersfeld, 17.11.2011 - 1 Ca 247/11 (https://dejure.org/2011,84045)
ArbG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 17.11.2011 - 1 Ca 247/11 (https://dejure.org/2011,84045)
ArbG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 17. November 2011 - 1 Ca 247/11 (https://dejure.org/2011,84045)
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  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 7 Sa 1790/11

    Kleinbetrieb - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A vom 17. November 2011 - 1 Ca 247/11 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts A, Aktenzeichen 1 Ca 247/11, vom 17. November 2011 abzuändern.

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Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 15.07.2011 - 1 Ca 247/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37154
ArbG Mainz, 15.07.2011 - 1 Ca 247/11 (https://dejure.org/2011,37154)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 15.07.2011 - 1 Ca 247/11 (https://dejure.org/2011,37154)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 1 Ca 247/11 (https://dejure.org/2011,37154)
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  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 458/11

    Ankündigungsfrist für Elternteilzeit - Übertragung nicht verbrauchter

    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.07.2011 - 1 Ca 247/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Mit Schriftsatz vom 07. Februar 2011, der beim Arbeitsgericht Mainz am gleichen Tag eingegangen und der Beklagten am 14. Februar 2011 zugestellt worden ist, hat die Klägerin die vorliegende Klage (Az.: 1 Ca 247/11) erhoben, mit der sie den von ihr mit Schreiben vom 17. Dezember 2010 - vorsorglich - gestellten Antrag auf Elternteilzeit für die Zeit ab dem 07. Februar 2011 bis zum 26. Dezember 2011, Übertragung nicht genommener Elternzeit auf den Zeitraum vom 27. Dezember 2011 bis 06. Februar 2012 und Elternteilzeit auch für diesen Zeitraum weiterverfolgt.

    Das Arbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 15. Juli 2011 (AZ: 1 Ca 247/11) der Klage in Bezug auf die mit dem Klageantrag zu 1) beanspruchte Elternteilzeit für die Zeit vom 07. Februar 2011 bis 26. Dezember 2011 stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt , das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Juli 2011 - 1 Ca 247/11 - abzuändern, soweit der Klage stattgegeben wurde, und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Die Klägerin beantragt im Wege der Anschlussberufung , das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Juli 2011 - 1 Ca 247/11 - abzuändern, soweit die Klage abgewiesen wurde, und.

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