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ArbG Ludwigshafen, 19.01.2004 - 1 Ca 3182/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 19.01.2004 - 1 Ca 3182/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 5 Ta 52/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 5 Ta 52/04
Gebührenstreitwertfestsetzung bei Klage auf tatsächliche Beschäftigung.
Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des ArbG Ludwigshafen vom 19.01.2004 - 1 Ca 3182/03 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.In dem - durch die Klage vom 25.09.2003 (Bl. 1 ff d.A.) eingeleiteten - Erkenntnisverfahren - 1 Ca 3182/03 - beanspruchte der Kläger die Verurteilung der Beklagten, den Kläger in ihrem Betrieb als Arbeiter zu beschäftigen.
Das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren endete so, wie sich dies aus der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2003 - 1 Ca 3182/03 - (Bl. 21 ff d.A.) ergibt.
Gegen den - ihm am 27.01.2004 zugestellten - (Festsetzungs-)Beschluss vom 19.01.2004 - 1 Ca 3182/03 - legte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 10.02.2004 (- beim Arbeitsgericht am 10.02.2004 eingegangen -) Beschwerde ein und nahm zur Begründung auf seine schriftlichen Ausführungen vom 25.11.2003 (Bl. 30 d.A. nebst Anlage Bl. 31 ff d.A.) Bezug.