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ArbG Gelsenkirchen, 05.04.2005 - 1 Ca 3410/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 05.04.2005 - 1 Ca 3410/04
- LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 Sa 991/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 Sa 991/05
Kündigung; verhaltensbedingt; Krankmeldung; Arbeitsunfähigkeit; Abmeldung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 05.04.2005 - 1 Ca 3410/04 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 05.04.2005 - 1 Ca 3410/04 - abzuändern und 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 14.12.2004 mit Ablauf des 30.06.2005 aufgelöst worden ist, 2. die Beklagte zu verurteilen, den Kläger ab sofort bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Straßenreiniger weiterzubeschäftigen.