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ArbG Lingen, 29.08.2002 - 1 Ca 506/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 29.08.2002 - 1 Ca 506/01
- LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 10 Sa 1618/02
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZN 315/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 10 Sa 1618/02
Dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung ; Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 29.08.2002 - 1 Ca 506/01 - wird kostenpflichtig nach einem Wert von 15.639,40 EUR zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 29.08.2002 - 1 Ca 506/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Niedersachsen, 23.06.2006 - 3 Sa 990/05
Anrechnung vom fiktiven Arbeitsverdienst bei Unterlassung der Annahme einer …
Der Kläger nahm das Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt an und erhob Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Lingen (Az. 1 Ca 506/01).