Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 10.06.2009 - 1 Ca 545/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 10.06.2009 - 1 Ca 545/09
- ArbG Kaiserslautern, 16.07.2009 - 1 Ca 545/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 3 Ta 164/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 3 Ta 164/09
Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht - keine …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.06.2009 - 1 Ca 545/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 10.06.2009 - 1 Ca 545/09 - hat das Arbeitsgericht das Prozesskostenhilfegesuch des Antragsteller zurückgewiesen und dabei u.a. darauf abgestellt, dass die Klage deshalb keine Aussicht auf Erfolg biete, weil zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis bestanden habe, sondern der Kläger lediglich als angehender Mönch aufgenommen worden sei.
Gegen den ihm am 16.06.2009 zugestellten Beschluss vom 10.06.2009 - 1 Ca 545/09 - hat der Antragsteller am 26.06.2009 mit dem Schriftsatz vom 24.06.2009 sofortige Beschwerde eingelegt und diese gleichzeitig begründet.
Das Arbeitsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und diese dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Nichtabhilfe-Beschluss vom 30.06.2009 - 1 Ca 545/09 -, Bl. 54 d.A.).
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