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ArbG Koblenz, 25.05.2005 - 1 Ca 744/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.05.2005 - 1 Ca 744/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2005 - 5 Sa 645/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2005 - 5 Sa 645/05
Kündigung eines stellvertretenden Pflegedirektors
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.05.2005 - 1 Ca 744/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 25.05.2005 - 1 Ca 744/05 - (dort S. 3 ff. = Bl. 82 ff. d. A.).
Gegen das am 15.07.2005 zugestellte Urteil vom 25.05.2005 - 1 Ca 744/05 - hat die Beklagte am 02.08.2005 Berufung eingelegt und diese am 05.10.2005 mit dem Schriftsatz vom 05.10.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 31.08.2005 - 5 Sa 645/05 - Bl. 111 d. A.) - begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.05.2005 - 1 Ca 744/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.