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   BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 24.80   

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BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 24.80 (https://dejure.org/1981,3868)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1981 - 1 D 24.80 (https://dejure.org/1981,3868)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1981 - 1 D 24.80 (https://dejure.org/1981,3868)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.06.1968 - II D 42.67

    Zurückweisung einer Berufung - Außerdienstliches Verhalten in einer Punktesache

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 24.80
    Nach dem das Disziplinarrecht beherrschenden Grundsatz von der Einheit des Dienstvergehens - der auf die Notwendigkeit zurückgeht, das Gesamtverhalten des Beamten im Hinblick auf die Frage zu würdigen, ob er für den öffentlichen Dienst noch tragbar sei - erhält hiernach das gesamte außerdienstliche Verhalten des Beamten, sofern es - wie ausgeführt - etwa im Sinne von § 54 Satz 3 BEG unwürdig ist, auch dann Dienstvergehensqualität im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 a.a.O., wenn es dessen Voraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllen sollte (vgl. BVerwGE 33, 162).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Eine disziplinarrechtlich wirksame Exkulpation hat der Senat im Einzelfall nur dem Beamten zugesprochen, der durch ihm unbekannt gebliebene Großeinkäufe seiner Ehefrau in wirtschaftliche Bedrängnis gerät (Urteil vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 24.80 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - 10 L 4/06

    Außerdienstliche Pflichtverletzungen von Polizeibeamten

    Allerdings sind hohe Verschuldungen und die damit verbundenen Zahlungsschwierigkeiten beamtenrechtlich dann bedeutsam, wenn sie die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des betreffenden für einen bestimmten Dienstposten fraglich erscheinen lassen; dies gilt insbesondere bei einem unehrenhaften, betrügerischen Schuldenmachen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 24.3.1981 - 1 D 24.80 -).
  • BVerwG, 25.03.1983 - 1 DB 4.83

    Rechtsmittel

    Was die einschlägige Rechtsprechung hierzu anlangt, ist je nach der Schwere des Dienstvergehens auf Dienstentfernung bzw. Aberkennung des Ruhegehalts (vgl. Urteil vom 3. September 1958 - BDH 1 D 82.56 - [BDH Dok.Ber. 1959, 1003]; Urteil vom 14. August 1968 - BVerwG 1 D 14.68 - Urteil vom 14. August 1969 - BVerwG 2 D 14.69 [BVerwGE 33, 327]; Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 2 D 29.68 - Urteil vom 22. Mai 1978 - BVerwG 1 D 36.77 -) oder auf eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinarmaßnahme (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1962 - BDH 1 D 71.61 - [BDH Dok.Ber. 1963, 2049]; Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG 2 D 7.68 - [BVerwG Dok.Ber. B 1968, 3365]; Urteil vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 1 D 54.73 - Urteil vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 24.80 -) erkannt worden.
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