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   BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02   

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https://dejure.org/2002,5160
BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02 (https://dejure.org/2002,5160)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2002 - 1 D 3.02 (https://dejure.org/2002,5160)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 1 D 3.02 (https://dejure.org/2002,5160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst über mehr als sieben Monate; keine Dienstunfähigkeit aufgrund von Medikamenteneinnahme; keine Milderungsgründe; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 73 Abs. 1, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Begehen eines Dienstvergehens durch das unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst - Entfallen der Verpflichtung sich zum Dienst zu melden bei Dienstunfähigkeit - Nichtaufnahme des Dienstes nach Dienstfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt und Aufforderung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.01.2000 - 1 DB 33.99

    Verlust der Dienstbezüge des Beamten wegen schuldhaften, ungenehmigten

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Im Verfahren 1 DB 33.99 hat er die im Hinblick auf die Fehlzeiten des Beamten ergangenen Verlustfeststellungsbescheide und im Verfahren BVerwG 1 DB 6, 00 die Suspendierung des Beamten vom Dienst und die Einbehaltung von Teilen seiner Dienstbezüge bestätigt.

    Im Beschluss vom 14. Januar 2000 (BVerwG 1 DB 33.99) hat der Senat Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Postbeamten des einfachen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, Urteil vom 24. Januar 2001 BVerwG 1 D 60.99 ).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    8 Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. nach den Verfahrensregeln und grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 BVerwG 1 D 19.01 ).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Hierfür sind die in der Regel im Vergleich zu einem Privatarzt besseren Kenntnisse eines beamteten Arztes hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seine größere Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebend (z.B. Urteil vom 25. November 1998 BVerwG 1 D 19.97 m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 D 81.97 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Beschränkung des Verhandlungsstoffes im Falle einer unbeschränkten Berufung ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten dann zulässig, wenn bereits einzelne Pflichtverletzungen die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen und auch die gerichtlichen Nebenentscheidungen eine vollständige Prüfung des angeschuldigten Sachverhalts nicht erforderlich machen (vgl. z.B. Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 1 D 28.95 BVerwGE 113, 32 ).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Dies kann jedenfalls als gewichtiges Indiz dafür gewertet werden, dass trotz privatärztlicher Krankschreibung eine Dienstunfähigkeit nicht vorlag (vgl. hierzu Beschluss vom 11. Februar 1997 - BVerwG 1 DB 12.96 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Hierfür sind die in der Regel im Vergleich zu einem Privatarzt besseren Kenntnisse eines beamteten Arztes hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seine größere Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebend (z.B. Urteil vom 25. November 1998 BVerwG 1 D 19.97 m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 D 81.97 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93

    Zollbeamter des mittleren Dienstes - Fernbleiben vom Dienst während eines

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Er muss bei eingeschränkter Dienstfähigkeit von sich aus eine bestehende Innendienstfähigkeit dem Dienstherrn anzeigen (Urteil vom 15. März 1995 BVerwG 1 D 14.93 BVerwG DokBer B 1995, 189, Beschluss vom 22. Oktober 1999 BVerwG 1 DB 28.99 ).
  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 DB 27.97

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen dienstliche Rechte und

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Hierzu ist vielmehr erst ein Befund von derartigem Krankheitswert geeignet, der die Annahme rechtfertigt, dass der Beamte auch bei Einsatz zumutbarer Anstrengungen zur Dienstleistung aus gesundheitlichen Gründen außer Stande ist (vgl. Beschluss vom 4. Februar 1998 - BVerwG 1 DB 27.97 ).
  • BVerwG, 22.10.1999 - 1 DB 28.99

    Vorrang postbetriebsärztlicher Bescheinigungen gegenüber privatärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
    Er muss bei eingeschränkter Dienstfähigkeit von sich aus eine bestehende Innendienstfähigkeit dem Dienstherrn anzeigen (Urteil vom 15. März 1995 BVerwG 1 D 14.93 BVerwG DokBer B 1995, 189, Beschluss vom 22. Oktober 1999 BVerwG 1 DB 28.99 ).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 13.01

    Verlust der Dienstbezüge auf Grund unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

  • BVerwG, 21.02.2001 - 1 D 64.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Vornahme eines Dienstvergehens -

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist wiederholt klargestellt worden, dass der medizinischen Beurteilung eines Amtsarztes unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorrang gegenüber privatärztlichen Stellungnahmen eingeräumt werden kann (Urteile vom 9. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 3.02 - juris Rn. 22, vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 37 und vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 2.05 - juris Rn. 35; Beschlüsse vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 18 und vom 26. September 2012 - BVerwG 2 B 97.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    In diesem Zusammenhang kommt einer amtsärztlichen Stellungnahme als neutrale, unabhängige, in Distanz zu beiden Beteiligten stehende Einschätzung im Verhältnis zu privatärztlichen Attesten eine vorrangige Bedeutung zu (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 1 D 3.02 - juris Rn. 22, vom 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 - juris Rn. 35 und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 20).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Er steht Beamten und Dienststelle gleichermaßen fern (Urteil vom 9. Oktober 2002 BVerwG 1 D 3.02 juris Rn. 22).
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