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   BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90   

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BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90 (https://dejure.org/1990,10259)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1990 - 1 D 3.90 (https://dejure.org/1990,10259)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1990 - 1 D 3.90 (https://dejure.org/1990,10259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anstiftung Untergebener zum Meineid in mehreren Fällen als vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes - Durchführung und Fortsetzung eines Verfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.06.1983 - 1 D 55.82

    Angemessenes Disziplinarmaß bei Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90
    Schon der frühere Bundesdisziplinarhof und dann die Disziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts haben deshalb gegen Beamte, die sich des Meineids schuldig gemacht haben, regelmäßig auf die disziplinare Höchstmaßnahme erkannt (vgl. Urteil vom 21. Juni 1983 - BVerwG 1 D 55.82 - m.w.N.).

    Zugleich dient die Maßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts auch der Wahrung des Ansehens des Beamtentums, mit der es sich nicht vereinbaren ließe, wenn frühere Beamte, die sich durch schwere Pflichtwidrigkeiten vertrauensunwürdig und damit untragbar gemacht haben, gleichwohl noch auf Lebenszeit von ihrem Dienstherrn versorgt würden (vgl. z.B. Urteil vom 21. Juni 1983 - BVerwG 1 D 55.82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 06.06.1989 - 1 D 76.88

    Disziplinarverfahren - Abwesender Beamter - Verfassungsrechtliche Bedenken -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90
    Diese Abweichung ist aus den Gründen gerechtfertigt, die der Senat im Urteil vom 6. Juni 1989 - BVerwG 1 D 76.88 - (BVerwG Dok.Ber. B 1989, 293; DVBl. 1989, 1156; NJW 1990, 60; ZBR 1990, 151) näher ausgeführt hat.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 1 D 144.87
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90
    In seiner Entscheidung vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 144.87 - hat der Senat einem Beamten, der ein Aussagedelikt begangen hatte, einen Unterhaltsbeitrag nicht bewilligt.
  • BVerwG, 09.05.1973 - I D 8.73
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90
    Diese Vorschrift findet nach der Rechtsprechung des Senats keine Anwendung auf das Disziplinarrecht, weil in ihr nur von zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlicher Anklage die Rede ist (BVerwGE 46, 122).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Die schwere Erkrankung des Beklagten, die zur Dienstunfähigkeit geführt hat, vermag deshalb die Verhängung einer milderen Disziplinarmaßnahme nicht zu begründen (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1990 - 1 D 3/90 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

    Dieser Regelung bedurfte es seinerzeit, weil ansonsten über § 25 Satz 1 BDO die strafprozessualen Grundsätze zur Anwendung gekommen wären, die der Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen einen verhandlungsunfähigen Beamten entgegengestanden und zur Einstellung des Verfahrens geführt hätten (Urteile vom 6. Juni 1989 - BVerwG 1 D 76.88 - juris Rn. 10 f. und vom 6. November 1990 - BVerwG 1 D 3.90 - juris Rn. 8).

    Denn mit dessen Bestellung ist dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht des Beamten auf rechtliches Gehör und dem Gebot des fairen Verfahrens jedenfalls so weit Rechnung getragen, dass es gerechtfertigt ist, in eine inhaltliche Prüfung des Klagebegehrens zumindest einzutreten (Urteile vom 6. November 1990 a.a.O. und vom 6. Juni 1989 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 6d A 5771/00

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst ; Feststellungen zur Zubilligung mildernder

    Dabei hat die Disziplinarkammer die Feststellungen unter Gliederungsnummer I. im Urteil des erweiterten Schöffengerichts D. für sich gemäß § 18 DO NRW als bindend angesehen und unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 6. November 1990 (- 1 D 3.90 -, DokBer. B 1991, 40) ausgeführt, dass gegen Beamte, die sich des Meineides schuldig gemacht haben, regelmäßig auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen sei.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1987 - 1 D 34.87 -, RiA 1988, 252 und vom 6. November 1990 - 1 D 3.90 -, DokBer.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 1 D 2.92

    Hinterziehung der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen durch einen

    In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß Art. 6 EMRK für Disziplinarverfahren nicht gilt (vgl. Urteil vom 6. November 1990 - BVerwG 1 D 3.90 - Urteil vom 19. September 1989 - BVerwG 1 D 69.88 - <DVBl. 1990, 259 = RiA 1990, 88 = NVwZ 1990, 373 = ZBR 1990, 183 = DÖD 1990, 268> und BVerwGE 46, 122).
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   BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 3.90   

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https://dejure.org/1990,15151
BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 3.90 (https://dejure.org/1990,15151)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 D 3.90 (https://dejure.org/1990,15151)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 1 D 3.90 (https://dejure.org/1990,15151)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflegers für einen Ruhestandsbeamten - Vorhandensein einer ausreichenden Verteidigung

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