Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8792
BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96 (https://dejure.org/1998,8792)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 1 D 57.96 (https://dejure.org/1998,8792)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 D 57.96 (https://dejure.org/1998,8792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verspätete Anzeige der Dienstunfähigkeit eines Fernmeldebeamten unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten - Verletzung der Pflicht zur Unterlassung von die Genesung verzögerndem Verhalten - Fahrstunde auf dem Motorrad während der Zeit der Krankschreibung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Damit obliegt es ihm aber auch, diese Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wiederherzustellen (Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322 [324] = BVerwG DokBer B 1980, 103 = JZ 1980, 315 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79] = NJW 1980, 1347 = DVBl 1980, 456 = ZBR 1980, 319>).

    Ob die disziplinarische Höchstmaßnahme auch dann in Betracht zu ziehen ist, wenn ein Beamter bewußt fahrlässig gehandelt hat und zugleich sein Verschulden als besonders schwerwiegend bewertet werden muß (vgl. Urteil vom 9. Januar 1980, a.a.O.), kann hier dahinstehen.

  • BVerwG, 24.07.1985 - 1 D 113.84

    Dienstantritt und Dienstausübung eines Lokführers der Deutschen Bundesbahn unter

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Der Senat hat wiederholt betont, daß ein Beamter die ihm "zumutbaren" Möglichkeiten ergreifen muß, um zu versuchen, sich von der Sucht zu lösen (z.B. Urteil vom 10. Februar 1981 - BVerwG 1 D 2.80 - Urteil vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 D 113.84 - auch Fischer, DÖD 1988, 173 ).

    Wenn aber eine Therapie das einzig erfolgversprechende Mittel ist, um eine Alkoholkrankheit zu therapieren und eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit zu vermeiden, spricht dies dafür, daß die Therapie dem Beamten dann auch zumutbar ist, er also beamtenrechtlich dazu verpflichtet ist (in diesem Sinne auch Urteil vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 D 113.84 -).

  • BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 12.91

    Wiederholter verspäteter Dienstantritt ohne Vorbringen plausibler

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Der Senat hat mit Urteil vom 6. Mai 1992 - BVerwG 1 D 12.91 - (BVerwG DokBer B 1992, 203) zu dem Fall eines verspäteten Dienstantritts die Auffassung vertreten, daß die nachträgliche Urlaubsbewilligung nichts an dem disziplinarrechtlichen Vorwurf ändere, seinen Dienst an diesem Tag nicht zu der festgesetzten Zeit angetreten zu haben.
  • BVerwG, 27.01.1987 - 1 D 58.86

    Dauernde Dienstunfähigkeit durch Alkoholismus - Vorzeitige Versetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Eine Verletzung der Pflicht, die zur Wiederherstellung seiner dienstlichen Verwendbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten zur Höchstmaßnahme führen (z.B. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 1 D 58.86 -).
  • BVerwG, 27.10.1992 - 1 D 40.91

    Fälschung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Eine Verletzung der Verpflichtung, im Interesse einer raschen Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit seine Kräfte zu schonen und alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern kann (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 40.91 -), setzt voraus, daß der Verstoß objektiv erheblich ist, also eine Verzögerung des Heilungsprozesses ernstlich zu besorgen ist (so Weiß, GKÖD II, J 665 Rn. 21 m.w.N.; auch Urteil vom 8. Mai 1963 - BDH I D 13/62 und I D 66/62 - ).
  • BVerwG, 10.02.1981 - 1 D 2.80

    Beurteilung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Der Senat hat wiederholt betont, daß ein Beamter die ihm "zumutbaren" Möglichkeiten ergreifen muß, um zu versuchen, sich von der Sucht zu lösen (z.B. Urteil vom 10. Februar 1981 - BVerwG 1 D 2.80 - Urteil vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 D 113.84 - auch Fischer, DÖD 1988, 173 ).
  • BDH, 08.05.1963 - I D 13/62

    Anzeigepflicht eines mehrstündigen Ausflugs durch einen erkrankten, aber

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96
    Eine Verletzung der Verpflichtung, im Interesse einer raschen Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit seine Kräfte zu schonen und alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern kann (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 40.91 -), setzt voraus, daß der Verstoß objektiv erheblich ist, also eine Verzögerung des Heilungsprozesses ernstlich zu besorgen ist (so Weiß, GKÖD II, J 665 Rn. 21 m.w.N.; auch Urteil vom 8. Mai 1963 - BDH I D 13/62 und I D 66/62 - ).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    In der Einzelbegründung ist ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG nicht aufgeführt, wird vielmehr ausdrücklich das Senatsurteil vom 20. Mai 1998 BVerwG 1 D 57.96 erwähnt.

    Ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst liegt nur dann nicht vor, wenn dem Beamten für den betreffenden Zeitraum vorher wirksam Urlaub bewilligt worden ist; eine nachträgliche Urlaubsbewilligung wie hier lässt den vollendeten Disziplinartatbestand für den verflossenen Zeitraum nicht rückwirkend entfallen (Senatsurteil vom 20. Mai 1998 a.a.O.; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., B II 3 Rn. 11; anders ist insoweit die Rechtslage bei § 9 BBesG).

    122 Ungeachtet dessen hält es der Senat nicht für erwiesen, dass das angeschuldigte Verhalten des Beamten ursächlich und objektiv erheblich war, um eine Verzögerung des Heilungsprozesses in den angegebenen Krankheitszeiträumen ernstlich zu besorgen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

    Allerdings muss der Verstoß gegen die Wiedergesundungspflicht objektiv erheblich sein, d.h. eine Verzögerung des Heilungsprozesses muss ernstlich zu besorgen sein (Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 57.96 - Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2002 - DL 17 S 1/02

    Gesunderhaltungspflicht; Gehorsamspflicht - Verweigerung ärztlicher Untersuchung,

    Denn zum einen ist die Verwaltung nur dann in der Lage, ihrer Gemeinwohlverpflichtung gerecht zu werden, wenn alle ihr zugeteilten Beamten jederzeit voll einsetzbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.5.1998 - 1 D 57.96 - hinsichtlich einer Verletzung der Gesunderhaltungspflicht), und zum anderen ist das schuldhaft pflichtwidrige Verhalten des Beamten geeignet, den Betriebsfrieden zu stören, indem es die Beendigung des durch seine lange krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst entstehenden personellen Engpasses verhindert, der von seinen Kollegen abgedeckt werden muss.
  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 177/10

    Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamten; Kosten einer Augenkorrektur durch eine

    Der darin verankerten Pflicht zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit und damit der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl., S. 195; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2008, 2 B 30/08, juris; Urt. v. 1.6.1999, BVerwGE 113, 37, Urt. v. 20.5.1998, 1 D 57/96, juris) entspricht als Kehrseite für den Dienstherrn seine Verpflichtung, im Rahmen der gesetzlich eingeführten Heilfürsorge ärztliche Behandlungen anzubieten, die erforderlich und geeignet sind, die volle Polizeidienstfähigkeit wiederherzustellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2016 - 14 LB 4/11

    Pflichtverletzung bei Zuwiderhandlung gegen einen amtsärztlichen Rat im

    Allerdings muss der Verstoß gegen die Wiedergesundungspflicht objektiv erheblich sein, d.h. eine Verzögerung des Heilungsprozesses muss ernstlich zu besorgen sein (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1998 - 1 D 57.96 -, Rn. 25 m.w.N. und vom 27. Juni 2013, a.a.O., juris Rn. 18).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99

    Fernmeldebeamter des mittleren Dienstes; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (über

    Rechtlich unerheblich ist deshalb auch, ob der Beamte möglicherweise einen Anspruch auf Verlängerung seines Urlaubs hatte (vgl. dazu Beschluß vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 23.80 - ) und bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Antragstellung - eine nachträgliche Urlaubsbewilligung läßt den Disziplinartatbestand für den verflossenen Zeitraum nicht entfallen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 57.96 -) - die Urlaubsverlängerung gewährt worden wäre.
  • BVerwG, 04.01.2023 - 2 B 22.22

    Materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit einer Therapieauflage gegenüber einem

    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich des in der Beschwerdebegründung herangezogenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1998 - 1 D 57.96 - nicht erfüllt.
  • VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz

    Wurde wegen Bandscheibenbeschwerden krankgeschrieben und wurden weder Bettruhe noch Ausgehverbot verordnet, so ist der Besuch der Vorstandssitzung des Sportvereins und vor allem mäßiger Alkoholgenuss dabei nicht ohne Weiteres der Gesundung schädlich und pflichtwidrig (BVerwG, Urteil vom 20.05.1998, 1 D 57.96; juris).
  • VG Meiningen, 17.01.2011 - 6 D 60013/09

    Beamter; Gesunderhaltungspflicht; Verpflichtung zur Aufnahme einer stationären

    Zwar wiegt der Vorwurf, gegen die Gesunderhaltungspflicht verstoßen zu haben, nach der Rechtsprechung insbesondere dann sehr schwer, wenn er die Dienstunfähigkeit des Beamten zur Folge hat und kann, sofern er vorsätzlich erfolgt ist, die Verhängung der Höchstmaßnahme erforderlich machen (BVerwG, U. v. 20.05.1998, 1 D 57/96, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2002 - D 17 S 1/02

    Disziplinarische Beurteilung im Fall eines Beamten, der mehrere dienstliche

    Denn zum einen ist die Verwaltung nur dann in der Lage, ihrer Gemeinwohlverpflichtung gerecht zu werden, wenn alle ihr zugeteilten Beamten jederzeit voll einsetzbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.5.1998 - 1 D 57.96 - hinsichtlich einer Verletzung der Gesunderhaltungspflicht), und zum anderen ist das schuldhaft pflichtwidrige Verhalten des Beamten geeignet, den Betriebsfrieden zu stören, indem es die Beendigung des durch seine lange krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst entstehenden personellen Engpasses verhindert, der von seinen Kollegen abgedeckt werden muss.
  • BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00

    Absehen von einer Zurückverweisung der Sache an das Bundesdisziplinargericht

  • BVerwG, 04.10.1999 - 1 DB 7.99

    Aussetzung des Verfahrens - Pflicht des Dienstherrn, nachträglich Urlaub zu

  • VG München, 08.10.2008 - M 13 DB 07.5584

    Weisungsverstöße; fehlende Unterstützung; Gehaltskürzung ermessensgerecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht