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   BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83   

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BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83 (https://dejure.org/1984,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1984 - 1 D 58.83 (https://dejure.org/1984,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1984 - 1 D 58.83 (https://dejure.org/1984,1266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Dauernde Dienstunfähigkeit - Bahnärzte - Beweiswert von Aussagen - Disziplinarmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 135
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Insoweit liegt eine das Vertrauensverhältnis zerstörende Dienstpflichtverletzung vor, denn die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (BVerwGE 63, 322 und 327; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 -).

    Wiegt aber ein Dienstvergehen derartig schwer, so muß einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt aberkannt werden (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 9; 63, 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 07.11.1979 - 6 B 95.78
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 10.01.1984 - 1 D 13.83

    Alkoholismus als Verstoß eines Postbeamten gegen seine Pflicht zur Erhaltung oder

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Insoweit liegt eine das Vertrauensverhältnis zerstörende Dienstpflichtverletzung vor, denn die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (BVerwGE 63, 322 und 327; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 -).
  • BVerwG, 10.01.1980 - 1 D 56.79

    Herbeiführung der Dienstunfähigkeit - Alkoholmißbrauch - Aberkennung des

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Wiegt aber ein Dienstvergehen derartig schwer, so muß einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt aberkannt werden (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 9; 63, 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).
  • BDH, 17.03.1967 - II D 5/67

    Rechtfertigung der Entfernung eines aktiven Beamten aus dem Dienst als einzige

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Wiegt aber ein Dienstvergehen derartig schwer, so muß einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt aberkannt werden (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 9; 63, 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).
  • BVerwG, 09.09.1983 - 1 D 91.82
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
    Insoweit liegt eine das Vertrauensverhältnis zerstörende Dienstpflichtverletzung vor, denn die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (BVerwGE 63, 322 und 327; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 -).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

    Ein Tatsachengericht kann sich zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auf ein im Verwaltungsverfahren erstelltes Gutachten stützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 ; Urteil vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 - BVerwGE 76, 135 ; Beschluß vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 2 B 40.16

    Rückgriff auf ein im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholtes

    Auch im Disziplinarverfahren darf das Gericht im Grundsatz auf ein im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten zurückgreifen (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1984 - 1 D 58.83 - BVerwGE 76, 135 ).
  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Sie sind insoweit allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 -, BVerwGE 76, 135; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 D 84.90

    Beamtenrecht Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzung - Alkoholmißbrauch - Einschlägige

    Der Umstand, daß der Ruhestandsbeamte nicht mehr im aktiven Dienst steht, steht der Verhängung der Ruhegehaltskürzung unter dem Gesichtspunkt der Pflichtenmahnung nicht entgegen (vgl. BVerwG 1 D 58.83 vom 21. Februar 1984 <BVerwGE 76, 135>).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2009 - 5 LA 377/07

    Erstattung von Aufwendungen im Heilverfahren; Beendigung der

    Denn dieses entbindet sie nicht von ihrer Verpflichtung, ihre Feststellungen nur unter ärztlichen Gesichtspunkten, wahrheitsgemäß und unparteiisch zu treffen; insoweit ist die Amtsärztin allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 11.4.2000 - BVerwG 1 D 1.99 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 12, zitiert nach juris Langtext, Rn.16; Urt. v. 21.2.1984 - BVerwG 1 D 58.83 -, BVerwGE 76, 135 ).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 73.89

    Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst -

    Sie sind insoweit allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. u.a. BVerwGE 76, 135 [BVerwG 21.02.1984 - 1 D 58/83]; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).".
  • VG Ansbach, 21.03.2022 - AN 4 K 16.00247

    Nichterteilung der Approbation als Zahnärztin mangels Gleichwertigkeit des

    Auch gegen die Heranziehung des bereits von der Beklagten beauftragten Gutachters sprechen keine Gründe, denn wenn nach ständiger Rechtsprechung ein im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten grundsätzlich auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein zulässiges Beweismittel darstellt (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 2 B 40.16 - juris Rn. 10), da auch der von einer Verwaltungsbehörde bestellte Gutachter als objektiv urteilender Gehilfe der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiischer Sachverständiger anzusehen ist (BVerwG, U.v. 21.2.1984 - 1 D 58.83 - BVerwGE 76, 135 - juris Rn. 26; U.v. 15.4.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216 - juris Rn. 27), muss es erst recht zulässig sein, den im Gerichtsverfahren im Auftrag der Behörde bereits tätig gewordenen Gutachter mit der Erstellung eines zweiten Gutachtens mit anderer Fragestellung zu beauftragen.
  • BVerwG, 17.01.2003 - 1 DB 15.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge auf Grund ungenehmigtem schuldhaften

    Aus der Sicht des Senats stellt die ärztliche Bescheinigung von Dr. K. die von der Antragsgegnerin eingeholten Stellungnahmen nicht in Frage, zumal eine "Minderung der Erwerbsfähigkeit", ja nicht einmal eine - hier nicht attestierte - "Erwerbsunfähigkeit" nicht mit einer vorübergehenden oder dauernden Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts gleichgesetzt werden kann (vgl. z.B. Urteile vom 3. Juni 1977 - BVerwG 1 D 64.76 - DokBer B 1977, 285 und 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 - BVerwGE 76, 135; Beschlüsse vom 6. März 1998 - BVerwG 1 DB 33.97 - und 2. Dezember 1999 - BVerwG 1 DB 19.99 und 1 DB 29.99 -).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 1 DB 11.88

    Verlust von Dienstbezügen eines Beamten wegen schuldhaft unerlaubten Fernbleibens

    Sie sind insoweit allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. u.a. BVerwGE 76, 135 [BVerwG 21.02.1984 - 1 D 58/83]; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 28.84

    Dauernde Dienstunfähigkeit durch Alkoholismus - Unterlassen jeglicher

    Es liegt eine das Vertrauensverhältnis zerstörende Dienstpflichtverletzung vor, denn die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (BVerwGE 63, 322 und 327; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - m.w.N.; zuletzt Urteile vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - und vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 -).
  • BVerwG, 11.08.1988 - 1 DB 15.88

    Beweiswert von amtsärztlichen Gutachten im Unterschied zu privatärztlichen

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

  • BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 19.05.1988 - 1 DB 14.88

    Verlust von Dienstbezügen bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Beamten vom

  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 D 73.86

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen - Rückfall in den

  • BVerwG, 20.07.1998 - 4 VR 12.97

    Plan einer Bundesautobahn unter Inanspruchnahme von Grundstücken als Flächen für

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