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   BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98   

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BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98 (https://dejure.org/1999,15595)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 D 64.98 (https://dejure.org/1999,15595)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 D 64.98 (https://dejure.org/1999,15595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Beamten wegen Untreue und Urkundenfälschung - Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verletzung der Pflicht zu uneigennützigem und vertrauenswürdigem Verhalten - Milderungsgrund des Handelns in ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Eine solche Situation wird hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 -).

    Insbesondere stellt die im Tatzeitraum schon seit längerem vorhanden gewesene Medikamentenabhängigkeit als fortdauernde physische und psychische Beeinträchtigung kein nur vorübergehendes, schockauslösendes Ereignis im Sinne des Milderungsgrundes dar (vgl. Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. zur fortdauernden psychischen Belastung; Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 D 82.97 - zu sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Die Entfernung aus dem Dienst ist in diesem Fall die einzig mögliche Entscheidung, die dem Zweck des Disziplinarrechts gerecht wird, die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (stRspr des Senats, z.B. Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 D 12.97 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97

    Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Insbesondere stellt die im Tatzeitraum schon seit längerem vorhanden gewesene Medikamentenabhängigkeit als fortdauernde physische und psychische Beeinträchtigung kein nur vorübergehendes, schockauslösendes Ereignis im Sinne des Milderungsgrundes dar (vgl. Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. zur fortdauernden psychischen Belastung; Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 D 82.97 - zu sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - mit weiteren Nachweisen) ist auch anerkannt, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder gute dienstliche Beurteilungen, noch die bisherige Unbescholtenheit des Beamten in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht - immerhin erfolgte die Tat bereits neun Monate nach der Ernennung zum Lebenszeitbeamten - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97

    Ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnis bei einer plötzlich entstandenen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Zu dienstlichen Zwecken überwiesenes Geld darf ein Beamter ebensowenig wie bar übergebenes Dienstgeld für persönliche Angelegenheiten nutzen (vgl. z.B. zur Veruntreuung von Barzuschriften im Postdienst Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - ; Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91

    Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Zu dienstlichen Zwecken überwiesenes Geld darf ein Beamter ebensowenig wie bar übergebenes Dienstgeld für persönliche Angelegenheiten nutzen (vgl. z.B. zur Veruntreuung von Barzuschriften im Postdienst Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - ; Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97

    Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Der Milderungsgrund der Überwindung einer negativen Lebensphase findet bei Zugriffsdelikten - wie hier - keine Anwendung (stRspr, z.B. Urteil vom 15. September 1998 - BVerwG 1 D 90.97 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98
    Eine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht stellt bei Zugriffsdelikten keinen in der Rechtsprechung anerkannten Milderungsgrund dar (Urteil vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

    Dienstlich anvertrautes Geld bleibt schließlich auch dann Zugriffsobjekt, wenn es - wie hier - durch Überweisung auf das Privatkonto eines Beamten in dessen Eigentum gelangte; aus disziplinarrechtlicher Sicht kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an (vgl. GKÖD, a.a.O., J 975 Rn. 7 mit Hinweis auf BVerwG 1 D 64.98).
  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 44.00
    In diesem Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verfahrensweise von einem Beamten erwartet werden, dass er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. aus jüngster Zeit etwa Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 64.98 - und Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 -).
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