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   BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06   

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https://dejure.org/2006,37470
BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06 (https://dejure.org/2006,37470)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2006 - 1 DB 3.06 (https://dejure.org/2006,37470)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 1 DB 3.06 (https://dejure.org/2006,37470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Rechtskräftige Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; Freispruch vom Vorwurf unerlaubten Fernbleibens vom Dienst im nachfolgenden Disziplinarverfahren (Dienstunfähigkeit nicht auszuschließen); Antrag auf Wiederaufgreifen des Verlustfeststellungsverfahrens; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    Gerichtliche Rechtsschutzanträge der Antragstellerin blieben ohne Erfolg (zuletzt Senatsbeschluss vom 15. September 1999 BVerwG 1 DB 40.98).

    12 Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend dargelegt, dass ein Aufrechterhalten des Verlustfeststellungsbescheids vom 5. Juni 1998 auf Grund der Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 15. September 1999 a.a.O. nicht hinnehmbar wäre.

  • BVerwG, 29.03.1999 - 1 DB 7.97
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    II 9 Die nach § 85 Abs. 7 Satz 3 BDG i.V.m. § 121 Abs. 5 BDO analog (vgl. dazu Beschluss vom 29. März 1999 BVerwG 1 DB 7, 97 BVerwGE 113, 322 ) zulässige Beschwerde ist nicht begründet.

    Auch dies hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 29. März 1999 a.a.O. im Ergebnis zutreffend dargelegt.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    Zwar kommt bei dieser Beurteilung dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein größeres Gewicht zu als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sofern dem anzuwendenden Recht nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist (BVerwGE 28, 122 ; 44, 333 ; BVerwG, NVwZ 1985, 265).
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    Zwar kommt bei dieser Beurteilung dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein größeres Gewicht zu als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sofern dem anzuwendenden Recht nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist (BVerwGE 28, 122 ; 44, 333 ; BVerwG, NVwZ 1985, 265).
  • BVerwG, 22.10.1984 - 8 B 56.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Bestandskraft

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    Zwar kommt bei dieser Beurteilung dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein größeres Gewicht zu als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sofern dem anzuwendenden Recht nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist (BVerwGE 28, 122 ; 44, 333 ; BVerwG, NVwZ 1985, 265).
  • BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94

    Anwaltsvergütung: Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren nach § 121

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    Hierzu heißt es in dem Beschluss vom 19. September 1995 BVerwG 1 DB 14.94 : Die Feststellung des Dienstvorgesetzten über den Verlust der Dienstbezüge ist zwar ein beamtenrechtlicher Verwaltungsakt ohne den Charakter einer Disziplinarmaßnahme.
  • BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    Dementsprechend hat auch der 2. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts Beamte, die zu Unrecht Wiederaufnahmeanträge bei unanfechtbaren Entscheidungen gem. § 121 BDO gestellt haben, auf die Möglichkeit eines Wiederaufgreifens des Verfahrens verwiesen (Beschluss vom 20. Januar 1994 BVerwG 2 DW 6.93 ).
  • BVerwG, 08.09.2003 - 2 DW 3.03

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme oder als ein

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
    10 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich das Begehren der Antragstellerin auf § 51 VwVfG bzw. §§ 48, 49 VwVfG stützt und dass gegen die Anwendung dieser Vorschriften auf das rechtskräftig abgeschlossene Verlustfeststellungsverfahren gemäß § 9 BBesG, § 121 BDO keine Bedenken bestehen (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 8. September 2003 BVerwG 2 DW 3.03 DokBer B 2004, 155 m.w.N.).
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