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   BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00   

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BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00 (https://dejure.org/2000,22044)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2000 - 1 DB 8.00 (https://dejure.org/2000,22044)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 1 DB 8.00 (https://dejure.org/2000,22044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als Disziplinarmaßnahmen - Beschwerde gegen den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Verfügung - Beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahme der Enthebung aus dem Dienst - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Die Einbehaltung darf jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (stRspr, vgl. z.B. Beschluß vom 16. April 1996 - BVerwG 1 DB 6, 96 - m.w.N.; Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - ; Beschluß vom 16. Februar 2000 - BVerwG 1 DB 21.99 -).

    Sie ist von Amts wegen zu fortlaufender Prüfung verpflichtet, ob sich Umstände geändert haben, die für die Einbehaltung dem Grunde oder der Höhe nach von Bedeutung wären, und sie ist gegebenenfalls berechtigt oder gar verpflichtet, eine ursprünglich getroffene Anordnung zu ändern (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.; Beschluß vom 16. April 1996, a.a.O.).

    Sie ist daher mit rückwirkender Kraft aufzuheben (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.; Beschluß vom 2. Oktober 1973 - I DB 10.73 - <BVerwGE 46, 166 [167)>).

  • BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96

    Teileinbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Diziplinarverfahrens - Grenze

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Sollte die Einleitungsbehörde erneut eine Abänderung der Einbehaltungsanordnung vom 25. September 1998 beabsichtigen, weist der Senat darauf hin, daß die von dem Beamten geltend gemachten Ausgaben im Zusammenhang mit seinem Kraftfahrzeug dann unberücksichtigt bleiben können, wenn keine besonderen Gründe für die Benutzung eines Kraftwagens erkennbar sind (Beschluß vom 29. Mai 1996 - BVerwG 1 DB 11.96 - ).

    Verpflichtungen, die nach der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge entstanden sind, können nur unter engen Voraussetzungen anerkannt werden (Beschluß vom 29. Mai 1996, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes beanspruchen auch Geltung für das Verfahren der Einleitungsbehörde nach § 92 BDO (Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - <BVerwGE 63, 256 [257]>; Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 DB 45.85 - <BVerwGE 83, 77 = DVBl 1986, 153 = ZBR 1986, 91>).

    Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 VwVfG ist im Verfahren nach § 92 BDO nicht anzuwenden (Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 DB 45.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98

    Alimentationsgemäßer Bedarf eines Beamten - Nach Einleitung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 92 BDO eingeräumten Ermessens jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt (Beschluß vom 3. April 2000 - BVerwG 1 D 65.98; Beschluß vom 23. März 1995 - BVerwG 1 DB 2, 95 - Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes beanspruchen auch Geltung für das Verfahren der Einleitungsbehörde nach § 92 BDO (Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - <BVerwGE 63, 256 [257]>; Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 DB 45.85 - <BVerwGE 83, 77 = DVBl 1986, 153 = ZBR 1986, 91>).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 1 DB 25.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Der Beamte ist nicht gehalten, während der Zeit seiner vorläufigen Dienstenthebung einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen (Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 - m.w.N.; Beschluß vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 DB 25.79 - ).
  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 DB 11.78

    Verletzung der Alimentationspflicht - Teilweise Gehaltseinbehaltung - Beamter -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Den Beamten trifft bei der Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine Mitwirkungspflicht (Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 1 DB 3, 97 - ; Beschluß vom 16. April 1996, a.a.O.; Beschluß vom 16. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 13.84 - Beschluß vom 26. April 1978 - I DB 11.78 - ).
  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 DB 11.93

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 92 BDO eingeräumten Ermessens jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt (Beschluß vom 3. April 2000 - BVerwG 1 D 65.98; Beschluß vom 23. März 1995 - BVerwG 1 DB 2, 95 - Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Die Einbehaltung darf jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (stRspr, vgl. z.B. Beschluß vom 16. April 1996 - BVerwG 1 DB 6, 96 - m.w.N.; Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - ; Beschluß vom 16. Februar 2000 - BVerwG 1 DB 21.99 -).
  • BVerwG, 02.10.1973 - I DB 10.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
    Sie ist daher mit rückwirkender Kraft aufzuheben (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.; Beschluß vom 2. Oktober 1973 - I DB 10.73 - <BVerwGE 46, 166 [167)>).
  • BVerwG, 16.07.1984 - 1 DB 13.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.10.1985 - 1 DB 46.85
  • BVerwG, 10.10.1988 - 1 DB 27.88
  • VG Meiningen, 30.01.2004 - 6 D 60010/03

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarantragsverfahren; vorläufige

    Die Einbehaltung darf jedoch wegen ihre vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (ständige Rechtsprechung, so z. B. BVerwG, Beschl. v. 22.05.2000 - 1 DB 8/00 -, Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4).

    Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 43 ThürDG eingeräumten Ermessen jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Sozialhilfe entspricht oder kein hinreichender Abstand zu ihm wahrt (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2002 - 1 DB 8/00 -, a.a.O., m.w.N.).

    Diese Vorschrift findet auch vorliegend Anwendung (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2000 - 1 DB 8/00 -, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09

    Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger

    Andererseits darf die Einbehaltung jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu Existenz gefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16.04.1996 - 1 DB 6, 96 - m.w.N.; vom 06.02.1995 - 1 D 44.94- , Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 1; vom 16.02.2000 - 1 DB 21.99- und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.

    Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 38 Abs. 2 SDG eingeräumten Ermessens, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Eckregelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 - vom 23.03 1995 - 1 DB 2, 95 - vom 09.07 1993 - 1 DB 11.93 - und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.

    Für die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und damit für die Geltendmachung entsprechender Umstände trifft den Beamten bzw. die Beamtin im gegebenen Zusammenhang eine allgemeine Mitwirkungspflicht vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000 -1 DB 8/00 - zitiert nach Juris, welche hier durch die Anhörung vom 17.12.2008 zusätzlich aktiviert worden ist.

  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

    Diese Formulierung macht deutlich, dass den Beteiligten keine rechtlich durchsetzbare Mitwirkungsverpflichtung auferlegt werden sollte, deren Erfüllung im Wege der Vollstreckung erzwungen oder deren Nichterfüllung disziplinarrechtlich geahndet werden könnte (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff, VwVfG, 7. Aufl., § 26 Rn. 46 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 26 Rn. 40; Eylmann/Vaasen/Starke, BNotO, BeurkG, 3. Aufl., § 64a Rn. 5; Arndt/Lerch/Sandkühler/Lerch, BNotO, 6. Aufl., § 64a Rn. 3; Schippel/Bracker/Herrmann, BNotO, 9. Aufl., § 64a Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2000 - 1 DB 8/00, Buchholz 235 § 92 BDO-Nr. 4).

    Die Behörde kann eine unterlassene Mitwirkung des Beteiligten aber im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2000 - 1 DB 8/00, Buchholz 235 § 92 BDO-Nr. 4; Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff, aaO Rn. 52).

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 16a DS 09.3252

    Einbehaltung von Bezügen; Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aufgrund

    Sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BayVGH, Beschluss vom 11.03.2010, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000, Az. 1 DB 8/00 ).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bisher nicht geklärt, ob der Abschluss einer Honorarvereinbarung (hier: 250 Euro pro Stunde) bei der Beauftragung von Rechtsanwälten für das Straf- und Disziplinarverfahren angemessen und zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.04.1996, Az. 1 DB 6/96 ; BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000, Az. 1 DB 8/00 ).

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Im Übrigen hat ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG lediglich zur Folge, dass die Ausländerbehörde die Nichterfüllung dieser Pflichten im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen kann (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2013, § 82 Rn. 45; zu einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 26 VwVfG vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2000 - 1 DB 8/00 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880

    Einbehaltung von Bezügen; Prognoseentscheidung bei Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

    Sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigten (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000, Az. 1 DB 8/00 ).
  • OVG Sachsen, 20.10.2014 - D 6 B 403/13

    Teilweise Einbehaltung des Ruhegehalts, Einbehaltungssatz, Aberkennung des

    Dementsprechend bedarf es nicht nur für die Höhe des Einbehaltungssatzes, sondern auch für die Einbehaltung dem Grunde nach (das "Ob" der Einbehaltung) einer Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 2000 - 1 DB 8/00 -, juris Rn. 10; Weiß, in: GKÖD Bd. II Teil 5 M § 38 Rn. 94), die grundsätzlich nach Maßgabe von § 3 BDG i. V. m. § 39 Abs. 1 VwVfG zu begründen ist (so bereits BVerwG, Beschl. v. 13. August 1979, BVerwGE 63, 256, 257 zu Entscheidungen nach §§ 91, 92 BDO).
  • VG München, 08.12.2008 - M 25 K 07.2717

    Einbürgerungszusicherung; ungesicherter Lebensunterhalt

    Diesen gesetzlichen Anforderungen an eine Mitwirkung im Einbürgerungsverfahren wurde der Kläger nicht gerecht, was bei der Beweiswürdigung zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BVerwG, B. v. 22. Mai 2000 - 1 DB 8/00 - ; OLG Rostock, B. v. 22. März 1994 - II WsRH 9/94 - ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 24 Rz 23 m.w.N.; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 24 Rz 51, § 26 Rz 56 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 16a DS 12.2337

    Einbehaltung von Bezügen; keine Darlegung von Miet- und Nebenkosten

    Sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BVerwG, B. v. 22.05.2000 - 1 DB 8/00 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11

    Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers wegen Steuerhinterziehung

    Der Dienstherr ist nicht berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit der Tilgung seiner Schulden zu nehmen und ihn der Notwendigkeit preiszugeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.05.2000 - 1 DB 8/00 -, Rn. 12, m.w.N., zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 15d A 673/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Einbehaltung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 12d A 673/02

    Besoldung eines Beamten bei vorläufiger Dienstenthebung; Anordnungen über die

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