Rechtsprechung
LG München I, 14.02.2012 - 1 HK O 12863/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abmahnung in deutscher Sprache bei ausländischen Anbietern ausreichend, wenn diese rechtswidrig auf deutscher Internetplattform werben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung der Abmahnung für einen deutschen Automobilhersteller als Schadensersatzanspruch gegen einen italienischen Autohändler durch Angebot des Pkw "CEO" eines chinesischen Herstellers im Internet
- gaius.legal
Abmahnung in deutscher Sprache bei ausländischen Anbietern ausreichend, wenn diese rechtswidrig auf deutscher Internetplattform werben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Italiener kann auf deutsch abgemahnt werden - Zur Kostenerstattung für Abmahnungen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Italiener muss Deutsch können
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abmahnung in deutscher Sprache gegenüber ausländischer Firma ausreichend
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ausländischer Onlinehändler durfte auf Deutsch abgemahnt werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
Geschmacksmusterrecht: Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens
Auszug aus LG München I, 14.02.2012 - 1 HKO 12863/11
Unter dem Namen "CEO" bot ein chinesischer Hersteller u. a. in Deutschland ein Fahrzeug an, das nach rechtskräftigem Urteil des OLG München (29 U 4518/08) vom 14.05.2009 die Geschmacksmusterrechte der Klägerin aus den deutschen Geschmacksmustern verletzt.