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   VG Koblenz, 17.02.2011 - 1 K 1018/10.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25258
VG Koblenz, 17.02.2011 - 1 K 1018/10.KO (https://dejure.org/2011,25258)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2011 - 1 K 1018/10.KO (https://dejure.org/2011,25258)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 1 K 1018/10.KO (https://dejure.org/2011,25258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Streit um Windenergieanlagen bei Beltheim

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Windräder und das benachbarte Jagdhaus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jagdhausbesitzer muss Windenergieanlage dulden auch wenn ihr Geräusch den Lärm-Grenzwert geringfügig überschreitet

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Koblenz, 18.09.2020 - 1 K 141/20

    Stadt Koblenz muss nicht gegen Betrieb des Gesellschaftsclubs "The Big Bamboo"

    Auf das subjektive Empfinden der Klägerin kommt es hingegen nicht an (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. November 2019 - 1 A 10554/19.OVG -, juris, Rn. 31; VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 15 ZB 17.2529 -, juris, Rn. 24; VG Koblenz, Urteil vom 17. Februar 2012 - 1 K 1018/10.KO -, juris, Rn. 32, 33).

    Eine dauerhafte Wohnnutzung ist dem Außenbereich dagegen grundsätzlich fremd (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 ME 99/19 -, juris, Rn. 18; VG Koblenz, Urteil vom 17. Februar 2012 - 1 K 1018/10.KO -, juris, Rn. 34).

  • VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14

    Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner

    Deshalb konnten die "Neubürger" im Schliertal nicht darauf vertrauen, dass die Antragsgegnerin und die Beigeladene die Begründung eines Hauptwohnsitzes im Schliertal entgegen den bauplanungsrechtlichen Vorschriften billigen würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - OVG 10 S 26.13 - , juris; VG Koblenz, LKRZ 2011, 239).
  • VG Osnabrück, 28.10.2014 - 2 A 1239/12

    Außenbereich; Bauvorbescheid; Holzhaus; Jagdaufseher; Jagdhütte;

    Danach bestimmt die Bezeichnung als Jagdhütte oder Jagdhaus bereits die Funktion des Gebäudes, die gerade nicht eine allgemeine Wohnnutzung zum Gegenstand hat (vgl. Beschluss vom 14.02.1985 - 4 B 20/85 - juris, Unterstreichung durch das Gericht; i.E. ebenso VG Koblenz, Urteil vom 17.02.2011 - 1 K 1018/10.KO - juris, m.w.N.).
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