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VG Koblenz, 17.02.2011 - 1 K 1018/10.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Streit um Windenergieanlagen bei Beltheim
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Windräder und das benachbarte Jagdhaus
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Jagdhausbesitzer muss Windenergieanlage dulden auch wenn ihr Geräusch den Lärm-Grenzwert geringfügig überschreitet
Wird zitiert von ... (3)
- VG Koblenz, 18.09.2020 - 1 K 141/20
Stadt Koblenz muss nicht gegen Betrieb des Gesellschaftsclubs "The Big Bamboo" …
Auf das subjektive Empfinden der Klägerin kommt es hingegen nicht an (vgl. OVG RP…, Urteil vom 22. November 2019 - 1 A 10554/19.OVG -, juris, Rn. 31; VGH München…, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 15 ZB 17.2529 -, juris, Rn. 24; VG Koblenz, Urteil vom 17. Februar 2012 - 1 K 1018/10.KO -, juris, Rn. 32, 33).Eine dauerhafte Wohnnutzung ist dem Außenbereich dagegen grundsätzlich fremd (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 ME 99/19 -, juris, Rn. 18; VG Koblenz, Urteil vom 17. Februar 2012 - 1 K 1018/10.KO -, juris, Rn. 34).
- VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner …
Deshalb konnten die "Neubürger" im Schliertal nicht darauf vertrauen, dass die Antragsgegnerin und die Beigeladene die Begründung eines Hauptwohnsitzes im Schliertal entgegen den bauplanungsrechtlichen Vorschriften billigen würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - OVG 10 S 26.13 - , juris; VG Koblenz, LKRZ 2011, 239). - VG Osnabrück, 28.10.2014 - 2 A 1239/12
Außenbereich; Bauvorbescheid; Holzhaus; Jagdaufseher; Jagdhütte; …
Danach bestimmt die Bezeichnung als Jagdhütte oder Jagdhaus bereits die Funktion des Gebäudes, die gerade nicht eine allgemeine Wohnnutzung zum Gegenstand hat (vgl. Beschluss vom 14.02.1985 - 4 B 20/85 - juris, Unterstreichung durch das Gericht; i.E. ebenso VG Koblenz, Urteil vom 17.02.2011 - 1 K 1018/10.KO - juris, m.w.N.).