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   FG Saarland, 07.10.1987 - 1 K 104/87   

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FG Saarland, 07.10.1987 - 1 K 104/87 (https://dejure.org/1987,25335)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.10.1987 - 1 K 104/87 (https://dejure.org/1987,25335)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 1 K 104/87 (https://dejure.org/1987,25335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 09.08.2000 - I R 33/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wie das Finanzgericht (FG) des Saarlandes in seinem Urteil vom 7. Oktober 1987 1 K 104/87 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 55) entschieden habe, sei in Anbetracht dessen die Annahme gerechtfertigt, die Bescheide seien nicht förmlich bekannt gegeben worden.

    Zwar hat die OFD Saarbrücken in der (amtlich nicht veröffentlichten) Verfügung vom 4. Dezember 1987 S-0284-10-St 231 im Anschluss an das Urteil des FG des Saarlandes in EFG 1988, 55 angeordnet, dass bei allen förmlichen Zustellungen die Zustellungsart auf dem zuzustellenden Schriftstück deutlich zu vermerken sei, um hierdurch "eine besondere Sorgfaltspflicht des Empfängers bei Überwachung des Fristenlaufs" zu begründen.

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    In den Urteilen des FG Hamburg vom 19. Januar 1988 V 64/87 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1988, 339) und des FG des Saarlandes vom 7. Oktober 1987 1 K 104/87 (EFG 1988, 55) sei aufgezeigt, wie das FA durch Kennzeichnung des Bescheids, daß die Bekanntgabe -- abweichend vom üblichen Verfahren -- durch PZU erfolgt sei, dem Steuerpflichtigen und dessen Berater eine erhöhte Sorgfaltspflicht übertragen könne.
  • FG Saarland, 16.04.1999 - 1 K 353/98
    Zur Begründung beruft sie sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1987, EFG 1988, 55, die Verfügung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken vom 4. Dezember 1987 S - 0284 - St 231 und das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. März 1998, BFH/NV 1998, 1056.

    An dem Verschulden der Klägerin, das nach den vorgenannten Grundsätzen im Prinzip anzunehmen ist, ändert sich auch nichts durch das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1987 1 K 104/87, EFG 1988, 55.

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