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   FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10   

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https://dejure.org/2013,32026
FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10 (https://dejure.org/2013,32026)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.09.2013 - 1 K 1072/10 (https://dejure.org/2013,32026)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. September 2013 - 1 K 1072/10 (https://dejure.org/2013,32026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des ursprünglichen Schenkungsbetrags bei Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 2
    Erhöhung des Zuwendungsbetrages bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhöhung des Zuwendungsbetrages bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erhöhung des Erwerbs bei nachträglicher Übernahme der Steuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.1977 - II R 66/68

    Schenkung - Kette von Schenkungen - Zehnjahreszeitraum - Aufleben des

    Auszug aus FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
    In der Rechtsprechung wurde die Auffassung vertreten, das Gesetz behandele mit einer - sachlich und rechnerisch vereinfachten Methode - die Übernahme der Steuer nicht als einen zusätzlichen Steuerfall, sondern als eine Werterhöhung der (ursprünglichen) Schenkung (so Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 11. November 1977 II R 66/68, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 220).

    In diesem Fall führt die Übernahme der Steuer nicht zu einem zusätzlichen Steuerfall, sondern zu einer Werterhöhung der (ursprünglichen) Schenkung (BFH-Urteil vom 11. November 1977 II R 66/68, BStBl II 1978, 220).

    Insoweit folgt der Senat den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 11. November 1977 (II R 66/68, BStBl II 1978, 220), nach denen die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG (§ 12 Abs. 2 ErbStG 1959) auf diejenigen Fälle der (ursprünglichen, d.h. nicht nachträglichen) Übernahme der Schenkungsteuer begrenzt sind (vgl. Tz. II. Nr. 5 des Urteils).

  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10

    Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
    Da das FA zwar nach § 20 Abs. 1 ErbStG sowohl den Schenker als auch den Beschenkten zur Schenkungsteuer in Anspruch nehmen kann, aber der Beschenkte als Bereicherter üblicherweise die Schenkung-steuer zu tragen hat (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. Dezember 2012 1 BvR 1509/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2013, 258), verbleibt diesem regelmäßig nach der Steuerzahlung nur ein Teilbetrag.
  • FG Münster, 15.03.1978 - III 1954/77
    Auszug aus FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
    Insoweit bestehen - wie die Klägerseite zu Recht vorträgt - wesentliche Unterschiede zu dem Sachverhalt des vom Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 15. März 1978 (III 1954/77 Erb, Entscheidungen de Finanzgerichte - EFG - 1978, 648) entschiedenen Rechtsstreits.
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