Rechtsprechung
FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 Abs 2 ErbStG
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung des ursprünglichen Schenkungsbetrags bei Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenker
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 10 Abs. 2
Erhöhung des Zuwendungsbetrages bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erhöhung des Zuwendungsbetrages bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Erhöhung des Erwerbs bei nachträglicher Übernahme der Steuer
Verfahrensgang
- FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
- BFH - II R 40/13 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.11.1977 - II R 66/68
Schenkung - Kette von Schenkungen - Zehnjahreszeitraum - Aufleben des …
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
In der Rechtsprechung wurde die Auffassung vertreten, das Gesetz behandele mit einer - sachlich und rechnerisch vereinfachten Methode - die Übernahme der Steuer nicht als einen zusätzlichen Steuerfall, sondern als eine Werterhöhung der (ursprünglichen) Schenkung (so Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 11. November 1977 II R 66/68, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 220).In diesem Fall führt die Übernahme der Steuer nicht zu einem zusätzlichen Steuerfall, sondern zu einer Werterhöhung der (ursprünglichen) Schenkung (BFH-Urteil vom 11. November 1977 II R 66/68, BStBl II 1978, 220).
Insoweit folgt der Senat den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 11. November 1977 (II R 66/68, BStBl II 1978, 220), nach denen die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG (§ 12 Abs. 2 ErbStG 1959) auf diejenigen Fälle der (ursprünglichen, d.h. nicht nachträglichen) Übernahme der Schenkungsteuer begrenzt sind (vgl. Tz. II. Nr. 5 des Urteils).
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10
Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG …
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
Da das FA zwar nach § 20 Abs. 1 ErbStG sowohl den Schenker als auch den Beschenkten zur Schenkungsteuer in Anspruch nehmen kann, aber der Beschenkte als Bereicherter üblicherweise die Schenkung-steuer zu tragen hat (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. Dezember 2012 1 BvR 1509/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2013, 258), verbleibt diesem regelmäßig nach der Steuerzahlung nur ein Teilbetrag. - FG Münster, 15.03.1978 - III 1954/77
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10
Insoweit bestehen - wie die Klägerseite zu Recht vorträgt - wesentliche Unterschiede zu dem Sachverhalt des vom Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 15. März 1978 (III 1954/77 Erb, Entscheidungen de Finanzgerichte - EFG - 1978, 648) entschiedenen Rechtsstreits.