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   FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13   

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https://dejure.org/2015,42089
FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13 (https://dejure.org/2015,42089)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.2015 - 1 K 1305/13 (https://dejure.org/2015,42089)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 1 K 1305/13 (https://dejure.org/2015,42089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miteinbeziehung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) in der Form eines Hallenbads in den steuerlichen Querverbund BgA-Beteiligungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Miteinbeziehung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) in der Form eines Hallenbads in den steuerlichen Querverbund BgA-Beteiligungen

  • rechtsportal.de

    Miteinbeziehung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) in der Form eines Hallenbads in den steuerlichen Querverbund BgA-Beteiligungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustverrechnung: Steuerrechtliche Beachtung der Zusammenfassung von kommunalen Betrieben gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffener rechtlicher Zuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13
    Steuerpflichtiger sei beim BgA im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG nicht der BgA, sondern die ihn tragende jPöR (unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 13.03.1974 I R 7/71, BStBl II 1974, 391 ).
  • BFH, 12.01.2011 - I R 112/09

    Kein Übergang des Verlustabzugs bei der Umwandlung eines BgA in eine Anstalt

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13
    Der BgA sei einerseits wie eine rechtlich selbständige Kapitalgesellschaft zu behandeln, andererseits sei die Trägerkörperschaft als das Steuersubjekt zu betrachten (BFH-Urteil vom 12.01.2011 I R 112/09, BFH/NV 2011, 1194).
  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13
    Nicht gleichartige BgA konnten hiernach jedoch nur zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht bestand (vgl. H 7 (nicht gleichartige Betriebe gewerblicher Art) KStH 2004 unter Verweis auf den BFH-Beschluss vom 16.01.1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240 und das BFH-Urteil vom 19.05.1967 III 50/61, BStBl III 1967, 510).
  • BFH, 10.07.1962 - I 164/59 S

    Vereinigung von Hoheitsbetrieben mit Betrieben gewerblicher Art von

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13
    Die Zusammenfassung von BgA mit Hoheitsbetrieben war steuerrechtlich nicht zulässig (H 7 (Betriebe gewerblicher Art mit Hoheitsbetrieben) KStH 2004 (unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 10.07.1962 I 164, 59 S, BStBl III 1962, 448).
  • BFH, 19.05.1967 - III 50/61

    Anerkennung einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung der Betätigungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13
    Nicht gleichartige BgA konnten hiernach jedoch nur zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht bestand (vgl. H 7 (nicht gleichartige Betriebe gewerblicher Art) KStH 2004 unter Verweis auf den BFH-Beschluss vom 16.01.1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240 und das BFH-Urteil vom 19.05.1967 III 50/61, BStBl III 1967, 510).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 83/15

    Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. Juni 2015 1 K 1305/13 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Nürnberg hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2015 1 K 1305/13 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 592) als unbegründet abgewiesen.

  • BFH, 18.01.2023 - I R 16/19

    BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft

    Das Finanzgericht (FG) Nürnberg hat sie mit Urteil vom 16.06.2015 - 1 K 1305/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 592) als unbegründet abgewiesen.
  • FG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 K 116/13

    Betrieb gewerblicher Art; Müllverbrennungsanlage; steuerlicher Querverbund

    Eine (rein) steuerliche Zusammenfassung von BgA kann nicht über die vorhandenen tatsächlichen Strukturen, zu denen auch gesellschaftsrechtliche Organisationsformen gehören, hinweggehen (so auch Frotscher/Drüen , KStG , GewStG , UmwStG , § 4 KStG Rz. 30 unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Nürnberg vom 16. Juni 2015 1 K 1305/13, EFG 2016, 592 ; vgl. auch Erhard in Blümich, EStG , KStG , GewStG , § 4 KStG Rz. 105).
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