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   FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2000 - 1 K 1484/98   

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https://dejure.org/2000,18155
FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2000 - 1 K 1484/98 (https://dejure.org/2000,18155)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2000 - 1 K 1484/98 (https://dejure.org/2000,18155)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2000 - 1 K 1484/98 (https://dejure.org/2000,18155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • JurPC

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6
    Steuerliche Absetzung eines Computerprogramms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 09.05.2000)

    Auch privat gekaufte Software kann steuerlich absetzbar sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2000 - 1 K 1484/98
    Dies hängt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17, grundsätzlich von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d. h. von der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall ab.
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 65/90

    Aufwendungen für Berufskleidung nur Betriebsausgaben, wenn außerberufliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2000 - 1 K 1484/98
    Daher hat auch der in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene Abzug der Aufwendungen für (typische) Berufskleidung nicht nur klarstellenden, sondern auch zum Teil rechtsbegründenden Charakter (BFH-Urteil vom 06. Dezember 1990 IV R 65/90, BStBl II 1991, 348).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2000 - 1 K 1484/98
    Zu diesen als Arbeitsmittel zu behandelnden Wirtschaftsgütern zählen z.B. Schreibmaschinen, Computer, ein Schreibtisch mit den dazugehörigen Gegenständen usw. (BFH-Urteil vom 08. November 1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341 m.w.N.).
  • BFH, 16.08.1994 - I B 5/94

    Weiße Kleidung eines Masseurs keine Berufskleidung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2000 - 1 K 1484/98
    Da das Bekleidetsein auch ein Bedürfnis der Lebensführung bei Ausübung der Arbeit ist, spielen die Farbe, das typische Tragen bürgerlicher Kleidung und das Wechseln der Kleidung nach der Arbeit keine entscheidungserhebliche Rolle (BFH-Beschluss vom 16. August 1994 I B 5/94, BFH/NV 1995, 207).
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