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   VG Bremen, 16.07.2014 - 1 K 152/14   

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VG Bremen, 16.07.2014 - 1 K 152/14 (https://dejure.org/2014,19941)
VG Bremen, Entscheidung vom 16.07.2014 - 1 K 152/14 (https://dejure.org/2014,19941)
VG Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 1 K 152/14 (https://dejure.org/2014,19941)
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Wird zitiert von ... (33)

  • VG Trier, 18.11.2014 - 1 K 523/14

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichteignung

    Das erkennende Gericht wies die diesbezügliche Klage des Klägers mit Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 K 152/14.TR - ab.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten sowie den Verwaltungsakten des Beklagten, der Gerichtsakte 1 K 152/14.TR und der Gerichtsakte 3 K 1198/14.TR.

    Diesbezüglich wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil der erkennenden Kammer im Verfahren 1 K 152/14.TR sowie im Verfahren 3 K 1198/14.TR Bezug genommen.

    Insoweit sah der Beurteiler im Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 1 K 152/14.TR Kernkompetenzen in Gestalt von sorgfältigem, zuverlässigem, genauem Arbeiten, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit sowie Teamfähigkeit als nicht in ausreichendem Maße gegeben an und legte dies im Einzelnen unter Benennung seiner Quellen dar.

    Dass der Kläger das Vertrauen seiner Kollegen und der Vorgesetzten missbraucht hat und gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit verstoßen hat, steht aufgrund der Ermittlungen u.a. durch zeugenschaftliche Vernehmung im behördlichen Disziplinarverfahren sowie der gerichtlichen Vernehmung der Zeugen B*** und C*** in dem Verfahren 1 K 152/14.TR vor dem erkennenden Gericht fest.

    Der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter waren im behördlichen Disziplinarverfahren und im gerichtlichen Verfahren 1 K 152/14.TR bei der jeweiligen Beweisaufnahme zugegen.

    Der Umstand, dass ihm der Hinweis an den Beklagten, die Anwesenheit präsenter Zeugen im Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 1 K 152/14.TR sicherzustellen, nicht übermittelt wurde, hinderte ihn mithin nicht in der Wahrnehmung seines Rechts auf Beweisteilhabe.

    Hierbei handelt es sich angesichts der dem Kläger ausweislich der Aktenvermerke und der Angaben des Beurteilers im Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 1 K 152/14.TR erteilten Ermahnungen um eine plausible Wertung des Dienstherrn.

    Wie bereits im Verfahren 1 K 152/14.TR ausgeführt, ist diese Wertung wegen des mit der Beurteilung vom 27. September 2013 gewerteten disziplinarrechtlich relevanten Verhaltens und der dargestellten Beschwerden nach einer kurzzeitigen Leistungsverbesserung schlüssig.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst

    In einem weiteren Rechtsstreit (Az. 1 K 152/14.TR) wandte sich der Kläger gegen seine dienstliche Beurteilung vom 27.09.2013, die zum Abschluss der verlängerten Probezeit im Beamtenverhältnis mit der Gesamtbewertung "nicht geeignet" erstellt worden ist.

    Auch die in der Sitzungsniederschrift protokollierte Aussage des Zeugen E. bei seiner Vernehmung vor dem Verwaltungsgericht Trier am 17.06.2014 (Az. 1 K 152/14.TR), er habe einem externen Gesprächsteilnehmer Akteninformationen weitergegeben, sei völlig aus der Luft gegriffen.

  • VG Minden, 10.02.2015 - 10 K 1660/14

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Bulgarien als zuständigem Staat

    - ebenso in entsprechenden Fällen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 -, juris (Rdnr. 42 ff.), VG Potsdam, Urteil vom 4. Februar 2014 - 6 K 3905/13.A -, juris (Rdnr. 16), VG Ansbach, Urteil vom 10. Juli 2014 - AN 11 14.30366 -, juris (Rdnr. 27), und VG Bremen, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 152/14 -, juris (Rdnr. 30 ff.); demgegenüber geht ein Teil der Rechtsprechung vom Vorliegen systemischer Mängel des bulgarischen Asylsystems aus oder sieht deutliche Anhaltspunkte für das Vorliegen derartiger Mängel: VG Bremen, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 V 153/14 -, juris (Rdnr. 26 ff.), VG Schwerin, Beschluss vom 13. März 2014- 3 B 230/14 As -, juris (Rdnr. 20 ff.), VG Oldenburg, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 12 B 1387/14 -, juris (Rdnr. 18 ff.); vgl. außerdem VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 9 L 147/14.A -, juris (Rdnr. 8 ff.), das grundsätzlich keine systemischen Mängel des bulgarischen Asylsystems sieht, eine Ausnahme hiervon jedoch bei besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. psychisch kranken Menschen) macht -.
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