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FG Hamburg, 18.10.2023 - 1 K 163/23 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- FG Münster, 05.09.2023 - 11 K 1588/23
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Auszug aus FG Hamburg, 18.10.2023 - 1 K 163/23
Vielmehr erfüllt die Beklagte durch die Auszahlung der Energiepreispauschale weder eine arbeitsvertragliche Leistungspflicht noch eine Zahlungspflicht, die ihr als selbst zu erbringende Arbeitgeberleistung durch den Gesetzgeber auferlegt ist, sondern allein eine ihr durch den Gesetzgeber auferlegte Pflicht einer Zahlstelle (mit ausführlicher Begründung unter Berücksichtigung der Wertungen des Gesetzgebers vgl. FG Münster, Beschluss vom 5. September 2023, 11 K 1588/23 Kg (PKH), BB 2023, 2335).
- BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der …
Zur Festsetzung der Energiepreispauschale bedarf es folglich der Abgabe einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem (Wohnsitz-)FA (vgl. BTDrucks 20/1765, S. 24; Schmidt/Krüger, EStG, 42. Aufl., § 115 Rz 1; Schober in Herrmann/Heuer/Raupach, § 115 EStG Rz 2; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), EFG 2023, 1616, Rz 14, 16; Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18.10.2023 - 1 K 163/23).