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   FG Niedersachsen, 09.11.2007 - 1 K 178/06   

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https://dejure.org/2007,17883
FG Niedersachsen, 09.11.2007 - 1 K 178/06 (https://dejure.org/2007,17883)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2007 - 1 K 178/06 (https://dejure.org/2007,17883)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2007 - 1 K 178/06 (https://dejure.org/2007,17883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften - Verlustvortrag ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren?

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erfordernis eines gesonderten Feststellungsverfahrens zur Ermittlung einer aperiodischen Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • Judicialis

    EStG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23
    Verluste; Privaten Veräußerungsgeschäfte; Gesondertes Verlustfeststellungsverfahren - Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften - Verlustrücktrag ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften - Verlustrücktrag ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis eines gesonderten Feststellungsverfahrens zur Ermittlung einer aperiodischen Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2007 - 1 K 178/06
    Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (vgl BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 21/04 - BStBl. II 2007, 158; entgegen BMF vom 05.10.2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl. I 2000, 1383, Tz 42).
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