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   FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 1 K 1843/08   

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https://dejure.org/2009,22048
FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 1 K 1843/08 (https://dejure.org/2009,22048)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.2009 - 1 K 1843/08 (https://dejure.org/2009,22048)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 2009 - 1 K 1843/08 (https://dejure.org/2009,22048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen bei der Berechnung des Grenzbetrages i.R.d. Gewährung von Kindergeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2007 § 32 Abs. 4 Satz 2
    Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen bei der Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • rechtsportal.de

    EStG § 2007 § 32 Abs. 4 Satz 2
    Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen bei der Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen bei der Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kindergeld und Berücksichtigung von Miete am Ausbildungsort

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01

    Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 1 K 1843/08
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 104/03, BFH/NV 2004, 1525 ausführt, hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 74/01, BStBl II 2002, 695 entschieden, dass Aufwendungen für erhöhten Lebensbedarf wegen einer auswärtigen Unterbringung des ledigen Auszubildenden nicht entsprechend R 43 Abs. 5 Lohnsteuer-Richtlinien unter dem Gesichtspunkt einer zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen werden können.
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 104/03

    Kindergeld: auswärtige Unterbringung eines ledigen auszubildenden Kindes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 1 K 1843/08
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 104/03, BFH/NV 2004, 1525 ausführt, hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 74/01, BStBl II 2002, 695 entschieden, dass Aufwendungen für erhöhten Lebensbedarf wegen einer auswärtigen Unterbringung des ledigen Auszubildenden nicht entsprechend R 43 Abs. 5 Lohnsteuer-Richtlinien unter dem Gesichtspunkt einer zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen werden können.
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