Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 13.12.2006 - 1 K 194/05 |
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 13.12.2006 - 1 K 194/05
- FG Schleswig-Holstein, 13.12.2006 - 1 K 195/05
- BFH, 09.07.2007 - I B 23/07
Wird zitiert von ... (3)
- FG Saarland, 08.11.2005 - 1 V 260/05
Abzug von Unfallkosten bei Einrichtung einer Fahrgemeinschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 …
Gegen die Einspruchsentscheidung vom 13. Juni 2005, die am 23. Juni 2005 zur Post gegeben wurde (1 K 194/05, Bl. 16), erhob die Antragstellerin am 19. Juli 2005 Klage, die unter dem Gz. 1 K 194/05 erfasst ist.Die Antragstellerin macht geltend (1 K 194/05, Bl. 29 ff.), im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sei bei den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von einer einfachen Entfernung von 40 km auszugehen.
Die Zahlung dieser Beiträge könne sie nachweisen (1 K 194/05, Bl. 32).
Ebenfalls unberechtigt sei die Nichtanerkennung eines Wegeunfalls, bei dem infolge eines auf der Fahrbahn liegenden Eisenteiles zwei Reifen beschädigt worden seien (1 K 194/05, Bl. 30).
Auch seien beruflich bedingte Handykosten anzuerkennen (1 K 194/05, Bl. 30).
Es läge ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor (1 K 194/05, Bl. 30).
- BFH, 14.10.2005 - VI S 17/05
Zuständiges Gericht: Bestimmung durch BFH
Dieses hat sich mit Beschluss vom 8. August 2005 1 K 194/05 für unzuständig erklärt und gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) analog den Bundesfinanzhof (BFH) zur Bestimmung der Zuständigkeit angerufen. - BFH, 09.07.2007 - I B 23/07
Prüfungsanordnung
Das Schleswig-Holsteinische FG hat die gegen die Prüfungsanordnungen des FA gerichteten Klagen mit Urteilen vom 13. Dezember 2006 1 K 194/05 und 1 K 195/05 zurückgewiesen.