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   OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94 (https://dejure.org/1994,6513)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.08.1994 - 1 K 2/94 (https://dejure.org/1994,6513)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. August 1994 - 1 K 2/94 (https://dejure.org/1994,6513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde; Anzeigeverfahren; Genehmigungsverfahren; Aufstellungsbeschluß; Abwägung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Ein solcher Ausgleich müsse nicht notwendig genau an der Stelle des Eingriffs, wohl aber unter Wahrung des funktionellen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich erfolgen, um auch insoweit die erforderliche Abgrenzung zu Ersatzmaßnahmen zu wahren (Urt. v. 27.09.1990 - 4 C 44/87 -, NVwZ 1991, S. 364/367).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Diesem Ziel dient die Bestätigung der Authentizität des Plans durch den Ausfertigungsvermerk (vgl. Urt. des Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 - BauR 1994, S. 359 mwN; Ziegler, DVBl. 1987, S. 280).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 9/85
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Ein solcher liegt nicht vor bei einem Interesse, das noch nicht rechtlich verfestigt ist (vgl. Galette/Laux, GO, § 22 Erl 6 a; Schneider/Jordan, Hessische GO, § 25 Erl 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.12.1985, NVwZ 1986, S. 1048: Grundeigentum oder grundstücksgleiche Rechte).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß für die Beurteilungen der von der Rindviehhaltung des Antragstellers ausgehenden Geruchsbelästigung technische Regelwerke nicht vorliegen und daher die Grenzen der Zumutbarkeit anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen sind (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1994 - 4 B 16/94 - Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, S. 881).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Hinzu kommt, daß in einem Dorfgebiet dorftypische Immissionen zumutbar sind (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 28.10.1993 - 1 L 95/92 -, SchlHA 1994, S. 130: Zur Bullenhaltung in einem Dorfgebiet) und von den angrenzenden Bewohnern hingenommen werden müssen.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94

    Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß für die Beurteilungen der von der Rindviehhaltung des Antragstellers ausgehenden Geruchsbelästigung technische Regelwerke nicht vorliegen und daher die Grenzen der Zumutbarkeit anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen sind (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1994 - 4 B 16/94 - Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, S. 881).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der "Bildung einer Art von Mittelwert" - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von solchen Belästigungsquellen ansiedeln (BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71/73 -, BVerwGE 50, S. 49/54 f. - Tunnelofen; Urt. v. 16.04.1971 - IV C 2/69 -, Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S 16/23).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    In seinem Urteil vom 14. Januar 1993 (- 4 C 19/90 - NVwZ 1993, S. 1184 = DVBl. 1993, S. 652 = UPR 1993, S. 221) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß sich aus dem Rücksichtnahmegebot für einen in einem festgesetzten oder faktischen Dorfgebiet ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb kein Recht ergibt, eine heranrückende Wohnbebauung mit der Begründung abzuwehren, damit seien Betriebserweiterungen und -umstellungen, die mit erhöhten, der Nachbarschaft nicht zumutbaren Immissionsbelastungen verbunden seien, erschwert bzw. unmöglich gemacht.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der "Bildung einer Art von Mittelwert" - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von solchen Belästigungsquellen ansiedeln (BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71/73 -, BVerwGE 50, S. 49/54 f. - Tunnelofen; Urt. v. 16.04.1971 - IV C 2/69 -, Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S 16/23).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94
    Das Rechtsstaatsgebot verpflichtet eine Gemeinde nicht, den Werdegang eines Bebauungsplans bei der Veröffentlichung im einzelnen darzustellen (BVerwG, aa0; BVerwGE 75, S. 262/264; S. 271/272).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89

    Umfang der Ermittlungen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1994 - 1 M 37/94

    Einstweilige Anordnung; Schwere Nachteile

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1987 - 10 C 2/85

    Abwägung; Abwägungsergebnis; Fehler; Mangel; Stellungnahme; Fachbehörde; Falsch;

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06

    Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer

    Unbeschadet der Frage, welche Folgen sich für die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes aus der Mitwirkung ausgeschlossener Gemeindevertreter an vorbereitenden Beschlüssen und Beratungen ergeben (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt. v. 10.08.1994 - 1 K 2/94 - OVG NRW, Urt. v. 24.02.1995 - 10 A NE 40/90 -, NVwZ-RR 1996, 220; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.08.1981 - 1 OVG C 50 -, Die Gemeinde 1981, 398), erstreckt sich der Ausschluss eines Gemeindevertreters wegen Befangenheit auf das gesamte Planverfahren und nicht nur auf den abschließenden Satzungsbeschluss (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.07.1980 - 1 A 65/78 -, Die Gemeinde 1980, 434).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1994 - 1 M 37/94
    Am 16. März 1994 hat der Antragsteller ein Normenkontrollverfahren gegen diesen Bebauungsplan eingeleitet mit dem Antrag, diesen für ungültig zu erklären (- 1 K 2/94 -).

    das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. ... der Antragsgegnerin bzw. dessen Gültigkeit auszusetzen bis zu einer Entscheidung des Senats im Hauptsacheverfahren - 1 K 2/94 -.

    Im übrigen plant der Senat, in der Hauptsache (- 1 K 2/94 -) im August 1994 zu verhandeln, so daß schon aus diesem Grund eine Dringlichkeit nicht gegeben sein dürfte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Allerdings wäre vorliegend zu erwägen, ob jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, ein solcher die nach Landesrecht bestehenden Befangenheitsvorschriften und Mitwirkungsverbote, die sich sodann auch auf den endgültigen Satzungsbeschluss auswirken können, zu berücksichtigen hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1995 - 10a NE 40/90 -, Rn. 36, juris; einen Verfahrensfehler verneinend bei alleiniger Mitwirkung am Aufstellungsbeschluss: Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 10. August 1994 - 1 K 2/94 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Brandenburg, 26.08.1999 - 3 D 10/97

    Vorhaben und Erschließungsplan für einen Selbstbedienungsmarkt)

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  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 1 K 10/96

    Konfliktbewältigung; Industriegebietsfläche; Landwirtschaftlicher Betrieb

    Zum maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) bestanden keine vergleichbaren technischen Regelwerte wie die VDI-Richtlinie 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung-Schweine) und 3472 (Hühner) für die Beurteilung von Geruchsbelastungen durch Rinder (zur Frage der Bewertung von Geruchsbelastungen durch Rinder siehe Urt. d. Senates v. 10.08.1994 - 1 K 2/94 - zur Beurteilung der nachbarrechtlichen Unzumutbarkeit von Geruchsbelastungen durch Bullenmast in einer dörflichen Lage siehe Urt. d. Senates v. 28.10.1993 - 1 L 95/92 -, AgrarR 1994, 409).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 8/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Verletzung des

    Die in der VDI-Richtlinie 3471 enthaltenen technischen Regeln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. Vom 08.07.1998, 4 B 38.98, NVwZ 1999, 63), der der Senat (Urt. des Senats vom 10.08.1994, 1 K 2/94, Juris) und andere Oberverwaltungsgerichte folgen (vgl. u. a. OVG Münster, Urt. v. 20.09.2007, 7 A 1434/06, DVBl. 2007, 1515; VGH München, Urt. vom 27.11.2006, 15 BV 06.422, ZfBR 2008, 185 [bei Juris Tz. 22, m. w. N.]) eine geeignete Orientierungshilfe für die Beurteilung von Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung.
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