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   FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94   

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FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94 (https://dejure.org/1995,32425)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.1995 - 1 K 2096/94 (https://dejure.org/1995,32425)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 1995 - 1 K 2096/94 (https://dejure.org/1995,32425)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.08.1988 - VII B 33/88

    Rechtsfolgen der Absendung eines fehlerhaften Umsatzsteuerbescheids -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Der Abrechnungsbescheid kann - wie dies im Streitfall geschehen ist - zur Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches nach § 37 Abs. 2 AO auch dann erlassen werden, bevor Streit über diesen Anspruch entstanden ist ( BFH-Beschluß vom 2. August 1988 VII B 33/88 , BFH/NV 1989, 146, 148 re.Sp. mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. Juni 1986 II R 38/84 , BStBl II 1986, 704, 705).

    § 218 Abs. 2 AO enthalte deshalb eine gegenüber den §§ 130, 131 AO vorgreifliche Sonderregelung (in diesem Sinne auch: BFH-Beschluß vom 2. August 1988, a.a.O., Seite 148 unter 3. a.E.: "Andererseits genügt für die Entstehung des Rückforderungsanspruchs die Auszahlung der vom Finanzamt nicht geschuldeten Erstattungs- oder Vergütungsbeträge."; auch: Schmidt/Heinicke, EStG, 13. Aufl., § 36 Anm. 17 a).

    Die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung ( § 818 Abs. 3 BGB entsprechend) geht fehlt, da die Grundsätze der ungerechtfertigen Bereicherung auf den hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch nicht anwendbar sind (BFH-Beschluß vom 2. August 1988, a.a.O., Seite 148 re.Sp.; Tipke-Kruse/AO/15. Aufl./§ 37 Tz. 25 m.w.N.).

  • BFH, 28.10.1992 - II R 111/89

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einheitswertbescheides durch das Finanzamt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Offenbare Unrichtigkeiten im vorgenannten Sinne sind mechanische Fehler, die ebenso mechanisch, d. h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können, wie z. B. Übertragungsfehler oder - wie hier - die Nichtbeachtung einer bereits erfolgten Erstattung (vgl. auch: BFH-Urteil vom 28. Oktober 1992 II R 111/89 , BFH/NV 1993, 637).
  • BFH, 05.07.1988 - VII R 142/84

    Voraussetzungen des Erlöschens von Zahlungsansprüchen aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Dies reicht aus (vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Juli 1988 VII R 142/84 , BFH/NV 1990, 69).
  • BFH, 14.01.1992 - VII B 161/91

    Ausschluss genereller Berichtigungsmöglichkeit von Steuerbescheiden wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Hierunter fallen auch den Schreib- und Rechenfehlern "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten", die dem Finanzamt bei Erlaß einer Anrechnungs- bzw. Abrechnungsverfügung unterlaufen sind ( BFH-Beschluß vom 14. Januar 1992 VII B 161/91 , BFH/NV 1993, 1).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 123/91

    Streitigkeiten über die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 28. April 1993 I R 100/92 und I R 123/91, BStBl II 1993, 836 [BFH 28.04.1993 - I R 100/92] und 1994, 147) besteht bei Erlaß eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Abs. 2 AO keine Bindung an die An- und Abrechnungsverfügungen.
  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Der Abrechnungsbescheid kann - wie dies im Streitfall geschehen ist - zur Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches nach § 37 Abs. 2 AO auch dann erlassen werden, bevor Streit über diesen Anspruch entstanden ist ( BFH-Beschluß vom 2. August 1988 VII B 33/88 , BFH/NV 1989, 146, 148 re.Sp. mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. Juni 1986 II R 38/84 , BStBl II 1986, 704, 705).
  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Zusage für das Finanzamt bindend ist, sind im einzelnen im BFH-Urteil vom 4. August 1961 (VI 269/60 S. BStBl III 1961, 562) aufgeführt.
  • BFH, 16.10.1986 - VII R 159/83

    Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Zwar beinhaltet der Abrechnungsteil des Bescheids vom 27. November 1992, in dem ein Guthaben der Kläger von insgesamt 11.920,10 DM aufgewiesen wird, einen von der Steuerfestsetzung zu trennenden und eigenständigen, die Kläger begünstigenden deklaratorischen Verwaltungsakt ( BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83 , BStBl II 1987, 405).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 100/92

    Bei Streit über Höhe anzurechnender Körperschaftsteuer hat FA durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 28. April 1993 I R 100/92 und I R 123/91, BStBl II 1993, 836 [BFH 28.04.1993 - I R 100/92] und 1994, 147) besteht bei Erlaß eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Abs. 2 AO keine Bindung an die An- und Abrechnungsverfügungen.
  • BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89

    Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 2096/94
    Bei dieser kommt es darauf an, ob die Äußerung des Finanzamts nach dem für den Adressaten objektiv erkennbaren Erklärungswert eine Streitigkeit im Sinne des § 218 Abs. 2 AO zwischen den Beteiligten mit unmittelbarer Wirkung nach außen rechtsfeststellend geregelt hat ( BFH-Urteil vom 7. August 1990 VII R 120/89 , BFH/NV 1991, 569, 571 li.Sp.).
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