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   FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92   

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FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92 (https://dejure.org/1992,7325)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.11.1992 - 1 K 254/92 (https://dejure.org/1992,7325)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. November 1992 - 1 K 254/92 (https://dejure.org/1992,7325)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92
    Von daher hält der Senat es für gerechtfertigt, den Sachverhalt weniger aus der Sicht der Gesellschafter (= Darlehnsnehmer) zu sehen, als aus der Sicht der Klägerin, die über flüssige Mittel verfügte und für diese eine Anlageform suchte (ebenso BFH, Beschluß vom 28. Februar 1990 I R 83187, BStBl. II 1990, 649, 651).

    Der Senat kann offenlassen, ob er bei einer anderen Liquiditätssituation eine andere Betrachtung anstellen würde, wie z.B. wenn die Gesellschaft selbst Mittel auf dem Kreditmarkt aufnehmen müßte, um diese dann den Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu BFH, Beschluß vom 28. Februar 1990, aaO.).

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesfinanzhof - BFH - vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung

    Auszug aus FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92
    Ein solcher Vorteil kann auch im Verzicht auf eine angemessene Verzinsung liegen (BFH, Urteil vom 25. November 1964 I 116/63 U, BStBl. III 1965, 176; Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BStBl. II 1982, 245).
  • BFH, 25.11.1964 - I 116/63 U

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Gewährung eines Darlehens

    Auszug aus FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92
    Ein solcher Vorteil kann auch im Verzicht auf eine angemessene Verzinsung liegen (BFH, Urteil vom 25. November 1964 I 116/63 U, BStBl. III 1965, 176; Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BStBl. II 1982, 245).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17

    Nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen

    Gehe es - wie hier - um eine Konstellation, in der eine Gesellschaft, die selbst keine Darlehen aufgenommen habe, vorhandene Mittel an einen Gesellschafter ausreiche, sei aber ohnehin allein der ansonsten erzielbare Habenzins in den Blick zu nehmen (Hinweis auf die Urteile des FG des Saarlandes vom 12. November 1992 1 K 254/92, EFG 1993, 407; und des FG Baden-Württemberg vom 10. November 2005 3 K 353/01, EFG 2006, 594).
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