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FG Münster, 04.11.2004 - 1 K 2634/02 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Werbungskosten - Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung eigener Beiträge eines Arbeitnehmers zur Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Bezüge aus früheren Dienstleistungen; Veranlassung von aus einer Versorgung erzielten Einnahmen ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 276
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.02.1990 - X R 36/86
Einnahmen auf Grund einer Pensionsregelung des Arbeitgebers sind Leibrenten i. S. …
Auszug aus FG Münster, 04.11.2004 - 1 K 2634/02
Die Zuordnung von Bezügen zu den sonstigen Einkünften setzt im vorliegenden Zusammenhang voraus, dass der Steuerpflichtige eigenes Vermögen - auch aus anderweitig bezogenen Einkünften gebildetes Vermögen - einsetzt (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 46/96, BFHE 181, 318, BStBl II 1997, 127; Urteil vom 07. Februar 1990 X R 36/96, BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062). - BFH, 21.10.1996 - VI R 46/96
Vom Arbeitgeber zufließende Versorgungsbezüge sind Leibrenten i. S. des § 22 Nr. …
Auszug aus FG Münster, 04.11.2004 - 1 K 2634/02
Die Zuordnung von Bezügen zu den sonstigen Einkünften setzt im vorliegenden Zusammenhang voraus, dass der Steuerpflichtige eigenes Vermögen - auch aus anderweitig bezogenen Einkünften gebildetes Vermögen - einsetzt (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 46/96, BFHE 181, 318, BStBl II 1997, 127; Urteil vom 07. Februar 1990 X R 36/96, BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062). - BFH, 18.03.2003 - X B 144/99
Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse
Auszug aus FG Münster, 04.11.2004 - 1 K 2634/02
Im Hinblick auf die auch die Überschusseinkünfte nach § 22 Nr. 1 systematisch prägende Trennung von Einkunfts- und Vermögensebene können die unmittelbaren Aufwendungen für den Erwerb von Rentenrechten auch insoweit, als deren Erträge (ganz oder teilweise) der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG unterliegen, nicht als sofort abziehbare (vorweggenommene) WK berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 18. März 2003 X B 144/99, BFH/NV 2003, 1048 m.w.N.).
- FG München, 31.03.2009 - 13 V 3855/08
Nachträgliche Sonderbetriebsausgaben: Finanzierungskosten des Erwerbs eines …
Eigene Beiträge des Arbeitnehmers zu seiner Altersversorgung haben aber i.d.R. die Folge, dass nicht mehr Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sondern eine mit dem Ertragsanteil zu besteuernde Leibrente vorliegt (…Küttner/ Macher, Personalbuch 2004, 11. Aufl., Stichwort 102: Betriebliche Altersversorgung, Rz. 156 m.w.N., sowie in den Folgeauflagen 12. Aufl. 2005 und 15. Aufl. 2008 jeweils Rz. 197; FG Münster, Urteil vom 4. November 2004 1 K 2634/02 E, EFG 2005, 276).