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   FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 2842/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 2842/97 (https://dejure.org/1998,37013)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.1998 - 1 K 2842/97 (https://dejure.org/1998,37013)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 1 K 2842/97 (https://dejure.org/1998,37013)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 2842/97
    Es reicht nicht aus, wenn ein für die geschuldete regelmäßige Arbeitsleistung gezahltes Gehalt nur rechnerisch in Grundlohn und Zuschläge aufgeteilt wird ( BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 144/87 , BStBl II 1991, 296; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91 , BStBl II 1993, 314; Schmidt/Heinicke, EStG, 17. Aufl., § 3 b Rz. 7, jeweils mit weiteren Nachweisen), und zwar auch dann nicht, wenn das Gehalt wegen etwa zu verrichtender Nachtarbeit von vorneherein höher bemessen wird (Urteil des FG Münster, EFG 1996, 209 [FG Baden-Württemberg 25.07.1995 - 11 K 235/93] ).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 144/87

    Es liegen keine neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 2842/97
    Es reicht nicht aus, wenn ein für die geschuldete regelmäßige Arbeitsleistung gezahltes Gehalt nur rechnerisch in Grundlohn und Zuschläge aufgeteilt wird ( BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 144/87 , BStBl II 1991, 296; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91 , BStBl II 1993, 314; Schmidt/Heinicke, EStG, 17. Aufl., § 3 b Rz. 7, jeweils mit weiteren Nachweisen), und zwar auch dann nicht, wenn das Gehalt wegen etwa zu verrichtender Nachtarbeit von vorneherein höher bemessen wird (Urteil des FG Münster, EFG 1996, 209 [FG Baden-Württemberg 25.07.1995 - 11 K 235/93] ).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 11 K 235/93

    Steuerfreiheit eines im Zusammenhang mit einer unfallbedingten Umschulung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 2842/97
    Es reicht nicht aus, wenn ein für die geschuldete regelmäßige Arbeitsleistung gezahltes Gehalt nur rechnerisch in Grundlohn und Zuschläge aufgeteilt wird ( BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 144/87 , BStBl II 1991, 296; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91 , BStBl II 1993, 314; Schmidt/Heinicke, EStG, 17. Aufl., § 3 b Rz. 7, jeweils mit weiteren Nachweisen), und zwar auch dann nicht, wenn das Gehalt wegen etwa zu verrichtender Nachtarbeit von vorneherein höher bemessen wird (Urteil des FG Münster, EFG 1996, 209 [FG Baden-Württemberg 25.07.1995 - 11 K 235/93] ).
  • FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen; Steuerfreiheit

    Zur Begründung bezieht er sich auf seine EE und verweist auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28.10.1998 (1 K 2842/97), wonach es nicht möglich sei, ein für eine regelmäßig geschuldete Arbeitsleistung gezahltes Gehalt rechnerisch in Grundlohn und Zuschläge aufzuteilen.
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