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OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1993 - 1 K 30/91 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. November 1993 - 1 K 30/91 (https://dejure.org/1993,6954)
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Sanierungssatzung; Sanierung; Normenkontrollverfahren; Sanierungsgebiet
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1993 - 1 K 30/91
Zwar ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 03.11.1988 - 7 C 115.86 - DÖV 1989, 449 ) davon auszugehen, daß die Pflicht der Gemeinde zur Aufhebung einer Satzung verwaltungsgerichtlich durchsetzbar ist. - OVG Schleswig-Holstein, 23.09.1993 - 1 K 2/91
Nachteil; Sanierungssatzung; Heilung; Formfehler; Gebietsbeschreibung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1993 - 1 K 30/91
Die Antragstellerin ist auch antragsbefugt, da sie durch die Aufnahme ihres Grundstücks in den Geltungsbereich der Sanierungssatzung mit den sich aus dieser Feststellung eines Sanierungsgebietes ergebenden Pflichten, wie z. B. der Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen, aber auch der in § 144 BauGB geregelten Beschränkungen, einen Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erlitten hat (vgl. Urt. des Senats v. 23.09.1993 - 1 K 2/91 -).
- OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
Sanierungssatzung, Ergänzendes Verfahren, Gebietsverkleinerung, Abwägung
Ihr wird ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, dessen Ausfüllung sich an der zweckmäßigen Durchführung der Sanierung, dem Zustand des Sanierungsgebiets, dem finanziellen Bedarf und den zu erwartenden Förderungsmitteln zu orientieren hat (vgl. OVG Schl.-H., NK-Urt. v. 4. November 1993 - 1 K 30/91 -, juris Rn. 30). - OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 1 KN 17/03
Abwägung beim Erlass einer Sanierungssatzung im Bereich einer Bundeswasserstraße
Im Hinblick darauf ist es grundsätzlich zulässig, Grundstücke, die (wie der Scheerhafen) - für sich betrachtet - keinen Sanierungsbedarf auslösen, in das Sanierungsgebiet einzubeziehen (vgl. Urt. des Senats v. 04.11.1993, 1 K 30/91, n.v.). - VG Gelsenkirchen, 09.06.2020 - 9 K 638/16
Aufhebung eines Mietverhältnisses; Erledigung; …
vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 -, juris Rn. 50 f.; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019 § 162 Rn. 12.; Stemmler, ZfBR 2002, 449; A.A. Watzke/Otto, ZfBR 2002, 117 (117 f.) unter - nicht zutreffendem - Hinweis auf OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 1993 - 1 K 30/91 -, juris Rn. 33. - OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04 Soweit es zur zweckmäßigen Durchführung der Sanierung erforderlich ist, kann das Sanierungsgebiet auch einzelne Grundstücke umfassen, die für sich betrachtet keinen Sanierungsbedarf (m. a. W., keine Missstände i. S. d. § 136 Abs. 2 Nr. 1 od. Nr. 2 BauGB) aufweisen (BVerwG, Beschl. v. 16.01.1996, 4 B 69.95, NVwZ-RR 1997, 357; Urt. des Senats v. 04.11.1993, 1 K 30/91, n. v.); ebenso ist es umgekehrt zulässig, einzelne nicht-sanierungsbetroffene Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet auszunehmen (§ 142 Abs. 1 S. 3 BauGB).