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   FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01   

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FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01 (https://dejure.org/2002,7192)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.09.2002 - 1 K 361/01 (https://dejure.org/2002,7192)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. September 2002 - 1 K 361/01 (https://dejure.org/2002,7192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine Antragsveranlagung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Bindung des Finanzamtes an rechtsfehlerhafte Durchführung verfristeter Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei materiell-rechtlichen Fristirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindung des FA an rechtsfehlerhafte Durchführung verfristeter Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung bei materiell-rechtlichen Fristirrtum; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Bindung des FA an rechtsfehlerhafte Durchführung verfristeter Antragsveranlagung - Wiedereinsetzung bei materiell-rechtlichen Fristirrtum - Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1610
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Dabei ist der Steuerpflichtige grundsätzlich berechtigt, die Frist bis zur letzte Minute auszunutzen, sofern er dafür Sorge trägt, dass die von ihm gewählte fristwahrende Rechtshandlung bei einem normalen Geschehensablauf auch tatsächlich rechtzeitig beim Handlungsadressaten eingeht (s. z.B. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschlüsse vom 7. Mai 1991 2 BvR 215/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2076; vom 1. August 1996 1 BvR 121/95, NJW 1996, 2857).

    Stellt daher eine staatliche Einrichtung zur Übermittlung fristgebundener Rechtshandlungen eine elektronische oder vergleichbare Übermittlungsart zur Verfügung, so braucht sich der Steuerpflichtige kurz vor Ablauf der jeweiligen Frist nicht um eine andere Ermittlungsart zu bemühen, wenn er sich auf die elektronische Übermittlungsart verlässt, die elektronische Übermittlung jedoch nicht zustande kommt, weil außerhalb seiner eigenen Übermittlungssphäre, sei es auf dem Übermittlungsweg oder bei der Empfangsstation, nachweislich ein Übermittlungsfehler eingetreten ist (so BVerfG-Beschluss NJW 1996, 2857 für das fehlgeschlagene Rechtsmittelfax eines Rechtsanwalts).

  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Deshalb besteht über die Gesetzeslage eine allgemeine Informationspflicht des Bürgers (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97, BStBl II 2000, 37).

    Folgerichtig kann nur in derart besonders gelagerten Ausnahmefällen aufgrund des mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG im Einklang stehenden Grundsatzes von Treu und Glauben dem Vertrauen des Steuerpflichtigen auf eine in der Sache falsche Entscheidung des Finanzamtes Vorrang vor der Grundregel jeder Abschnittsbesteuerung, nämlich dass die Voraussetzungen jeder Veranlagung stets aufs Neue zu prüfen sind, zukommen (s. dazu z.B. BFH, BStBl II 2000, 37, wo Wiedereinsetzung in eine versäumte Antragsfrist nach dem Investitionszulagengesetz gewährt wurde, weil die bisherige fehlerhafte Antragspraxis des Steuerpflichtigen letztlich auf einem ursprünglich unzutreffenden Erläuterungsvordruck der Verwaltung beruhte).

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Etwas Anderes kann im Einzelfall allenfalls dann gelten, wenn der Irrtum des Steuerpflichtigen über das materielle (Steuer-)Recht gerade durch das Verhalten des Finanzamtes hervorgerufen worden ist oder dieses den Steuerpflichtigen auch außerhalb einer formellen Zusage, z.B. über einen längeren Zeitraum hinweg, in seiner fehlerhaften Rechtsansicht bestärkt hat (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 unter 5. m.w.N.).

    Der Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen auf eine weitere oder nochmalige fehlerhafte Rechtsanwendung muss solchenfalls hinter das Verfassungsgebot einer gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen zurücktreten (s. zu allem z.B. BFH-Urteile BStBl II 1993, 289; vom 19. Juli 1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133; vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160; Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470).

  • BFH, 08.05.1996 - X B 166/95

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    c) Handelt es sich nicht um einen vom Steuerpflichtigen nicht verschuldeten Übermittlungsfehler, sondern wendet er einen unverschuldeten Rechtsirrtum betreffend die versäumte Frist selbst ein, so kann Wiedereinsetzung grundsätzlich nur gewährt werden, wenn sich der Irrtum auf die Dauer der Frist bezieht (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 1967 II B 3/67, BStBl III 1967, 472; BFH/NV 1996, 771 m.w.N.).

    Bezieht sich dagegen der geltend gemachte Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen auf die Existenz der Frist als solcher, so liegt regelmäßig kein unverschuldeter Wiedereinsetzungsgrund vor, weil es sich insoweit um einen Irrtum über das materielle Recht handelt (s. hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 1996 X B 166/95, BFH/NV 1996, 771 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Dabei ist der Steuerpflichtige grundsätzlich berechtigt, die Frist bis zur letzte Minute auszunutzen, sofern er dafür Sorge trägt, dass die von ihm gewählte fristwahrende Rechtshandlung bei einem normalen Geschehensablauf auch tatsächlich rechtzeitig beim Handlungsadressaten eingeht (s. z.B. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschlüsse vom 7. Mai 1991 2 BvR 215/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2076; vom 1. August 1996 1 BvR 121/95, NJW 1996, 2857).
  • BFH, 09.05.1967 - II B 3/67

    Voraussetzungen des Aussetzungsverfahrens

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    c) Handelt es sich nicht um einen vom Steuerpflichtigen nicht verschuldeten Übermittlungsfehler, sondern wendet er einen unverschuldeten Rechtsirrtum betreffend die versäumte Frist selbst ein, so kann Wiedereinsetzung grundsätzlich nur gewährt werden, wenn sich der Irrtum auf die Dauer der Frist bezieht (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 1967 II B 3/67, BStBl III 1967, 472; BFH/NV 1996, 771 m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 106/97

    Versicherungsagentur als Liebhaberei

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Der Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen auf eine weitere oder nochmalige fehlerhafte Rechtsanwendung muss solchenfalls hinter das Verfassungsgebot einer gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen zurücktreten (s. zu allem z.B. BFH-Urteile BStBl II 1993, 289; vom 19. Juli 1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133; vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160; Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470).
  • BFH, 25.10.2000 - I B 117/00

    Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Der Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen auf eine weitere oder nochmalige fehlerhafte Rechtsanwendung muss solchenfalls hinter das Verfassungsgebot einer gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen zurücktreten (s. zu allem z.B. BFH-Urteile BStBl II 1993, 289; vom 19. Juli 1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133; vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160; Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470).
  • BFH, 01.08.1991 - VII B 31/91

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren wegen eines

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Deshalb besteht über die Gesetzeslage eine allgemeine Informationspflicht des Bürgers (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97, BStBl II 2000, 37).
  • BFH, 19.07.1995 - X R 49/93

    Gewerblichkeit der Tätigkeit der Inhaberin von Belieferungsrechten aus

    Auszug aus FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
    Der Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen auf eine weitere oder nochmalige fehlerhafte Rechtsanwendung muss solchenfalls hinter das Verfassungsgebot einer gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen zurücktreten (s. zu allem z.B. BFH-Urteile BStBl II 1993, 289; vom 19. Juli 1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133; vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160; Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

  • FG Saarland, 02.04.1992 - 2 K 103/88
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    In der Rechtsprechung der FG wurden --insbesondere unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BVerfG und des BFH-- keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG erhoben (z.B. FG Köln, Urteil vom 30. Januar 2004 10 K 3897/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 446; Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2004 13 K 1363/04, juris Nr.: STRE200570272; FG des Saarlandes, Urteil vom 25. September 2002 1 K 361/01, EFG 2002, 1610; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. Mai 1998 II 979/96, EFG 1998, 1410).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    In der Rechtsprechung der FG wurden --insbesondere unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BVerfG und des BFH-- keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG erhoben (z.B. FG Köln, Urteil vom 30. Januar 2004 10 K 3897/03, EFG 2005, 446; Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2004 13 K 1363/04, juris Nr.: STRE200570272; FG des Saarlandes, Urteil vom 25. September 2002 1 K 361/01, EFG 2002, 1610; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. Mai 1998 II 979/96, EFG 1998, 1410).
  • FG Niedersachsen, 10.12.2003 - 4 K 508/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis über Antragsfristen

    Gleich zu behandeln sind Fälle, bei denen eine unverschuldete Unkenntnis einer einzuhaltenden gesetzlichen Frist vorliegt (vgl. etwa für die hier versäumte Frist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG, FG Köln, Urteil vom 24.10.2000 - 8 K 1839/00 - EFG 2001, 755; ferner Klein/Brockmeyer, a.a.O., Tz 15; Tipke/ Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., § 110 Tz. 14; Schmidt/Glanegger, EStG, 22. Aufl. 2003, § 46 Tz 87; a.A. FG des Saarlandes, Urteil vom 25.09.2002 - 1 K 361/01 - EFG 1610, das sich zu Unrecht auf den Beschluss des BFH vom 08.05.1996 - X B 166/95 - BFH/NV 1996, 771 beruft und Nds. FG, Urteil vom 26.02.2003 - 2 K 881/99 - nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 168/04

    Verschulden bei Versäumung der Frist zur Antragsveranlagung

    Unter diesen Umständen kommt es nicht auf die von Finanzgerichten unterschiedlich beurteilte Frage an, ob die fehlende Kenntnis der Frist ein Verschulden ausschließt (dagegen FG Saarland, Urteil vom 25.9.2002 - 1 K 361/01, EFG 2002, 1610 , rkr.; FG Niedersachsen, Urteil vom 26.2.2003 - 2 K 881/99, EFG 2003, 1058 , rkr.; Schmidt/Glanegger, EStG § 46 Rz. 87; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 10.12.2003 - 4 K 508/01, EFG 2004, 506 , Revision VI R 46/04).

    Fehlende Kenntnis von gesetzlichen Bestimmungen geht daher regelmäßig als Fahrlässigkeitsfehler zu Lasten des Bürgers (vgl. FG Saarland, Urteil vom 25.9.2002 - 2 K 361/04, EFG 2002, 1610 m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 16 K 2522/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über

    Dazu hat das Finanzgericht Saarbrücken mit Urteil vom 25.9.2002 1 K 361/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- zutreffend ausgeführt: "Bezieht sich...der geltend gemachte Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen auf die Existenz der Frist als solcher, so liegt regelmäßig kein unverschuldeter Wiedereinsetzungsgrund vor, weil es sich insoweit um einen Irrtum über das materielle Recht handelt (s. hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 1996 X B 166/95, BFH/NV 1996, 771 m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03

    Wiedereinsetzung bei Versäumen der Antragsfrist - Wiedereinsetzung;

    Denn hierzu wäre zumindest ein nachhaltiges, d.h. sich über einen längeren Zeitraum erstreckendes Verhalten oder aber eine zusätzliche nachdrückliche Willensäußerung oder eine sonstige weitere Maßnahme des Beklagten erforderlich gewesen, die die Annahme hätte rechtfertigen können, der Beklagte werde sich auch zukünftig nicht auf die Verfristung der Antragstellung berufen (so zu Recht das Urteil des Finanzgerichts -FG- des Saarlandes vom 25.9.2002 1 K 361/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1610 , selbst für den Fall der rechtsfehlerhaften Durchführung verfristeter Antragsveranlagungen über einen Zeitraum von drei Jahren; vgl. weiter Kruse / Drüen in Tipke / Kruse, AO / Finanzgerichtsordnung - FGO -, § 4 AO Tz 144 m.N.).
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