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   VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26935
VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11. (https://dejure.org/2013,26935)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.08.2013 - 1 K 366.11. (https://dejure.org/2013,26935)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. August 2013 - 1 K 366.11. (https://dejure.org/2013,26935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schnee- und Eisbeseitigung auf gegenüberliegendem Gehweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anliegerwinterpflicht nur vor dem eigenen Haus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der nächste Winter kommt bestimmt II: Winterdienst des Anliegers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schneeräumen auf dem Gehweg

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

  • lto.de (Kurzinformation)

    Winterdienst für Anlieger - Schneeschaufeln nur vorm eigenen Grundstück

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst nur vor eigenem Grundstück

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Berliner Winterdienst

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Begriff des "nächstgelegenen Gehwegs" im Straßenreinigungsrecht

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienstverpflichtung nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück - Fahrbahnmitte bildet natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückseigentümer: Winterdienstpflicht für den gegenüberliegenden Gehweg möglich? (IMR 2014, 34)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 3 C 29.03

    Haltverbot, eingeschränktes; Haltverbot für eine Zone; Zonenhaltverbot; Fahrrad;

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11
    An der begehrten Feststellung hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse, nachdem sie bereits einmal mit einem Bußgeld wegen nicht erfüllter Winterdienstpflicht belegt worden ist und der Beklagte weiter davon ausgeht, dass diese Winterdienstpflicht auch künftig besteht, mithin ihr Recht, den Winterdienst nicht vornehmen zu müssen, vom Beklagten bestritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 3 C 29.03 -, NJW 2004, 1815 f.).
  • BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89

    Gehweg - Anlieger - Winterdienst - Streupflicht

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11
    Für den Fall eines einseitigen Gehwegs mit einhergehender Räumungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu folgendes ausgeführt (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265 (266), juris Rn. 6):.
  • VGH Hessen, 06.12.1985 - 2 N 2676/84
    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11
    (so auch VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 34.07 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Urteil des OVG Lüneburg vom 27. Mai 1998 - 12 K 5585/96 - a. A. Hess. VGH, Beschluss vom 06. Dezember 1985 - 2 N 2676/84 -, juris; vgl. auch: Wichmannn, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 6. Aufl. 2009, Rn. 161 f., Rn. 170).
  • VG Berlin, 20.04.2015 - 1 L 372.14

    Heranziehung zur winterdienstlichen Behandlung eines Fußweges

    Das Erfordernis des "nächstgelegenen Gehwegs" ist dahingehend zu verstehen, dass er in engem räumlichen Zusammenhang zum Grundstück des Anliegers stehen muss, es also keine anderen Straßenbestandteile wesentlichen Charakters, wie z.B. eine Fahrbahn, zwischen dem Grundstück und dem Gehweg geben darf (vgl. VG Berlin, Urteil vom 29. August 2013 - 1 K 366.11 -, juris).
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