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FG Münster, 29.08.2000 - 1 K 4891/99 EZ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung der Eigenheimzulage bei Erwerb der Wohnung von nahen Angehörigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenheimzulage bei Erwerb der Wohnung von nahem Angehörigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage - Eigenheimzulage bei Erwerb der Wohnung von nahem Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.08.2000 - 1 K 4891/99 EZ
- BFH, 19.03.2002 - IX R 100/00
Papierfundstellen
- DB 2001, 1012
- EFG 2001, 416
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines …
Auszug aus FG Münster, 29.08.2000 - 1 K 4891/99
Beruht der Anschaffungsvorgang auf einem Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen, so muß dieser Vertrag zu seiner steuerlichen Anerkennung inhaltlich dem unter fremden Üblichen entsprechen und auch wie unter Dritten vollzogen werden (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 1990, IV R 50/88, BFH/NV 90, 693).An letzterem fehlt es, wenn der Kaufpreis nicht zum vertraglich vereinbarten Termin geleistet wird (BFH, IV R 50/88 a.a.O. Seite 694).
- FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99
Wohnungserwerb vom Ehemann
Eine solche Scheinvereinbarung liegt vor, wenn von vornherein keine wirtschaftliche Belastung des Grundstückskäufers durch die sich aus dem Kaufpreis ergebenden Verpflichtungen gewollt war (BFH…, Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404 (405)); etwa dann, wenn ein Zahlungsempfänger die ihm zugeflossenen Beträge in Verwirklichung eines gemeinsamen Gesamtplanes alsbald dem Schuldner wieder zuwendet (BFH, Urteil vom 28.1.1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542 , BStBl. II 1997, 655 (656); FG Münster, Urteil vom 29.8.2000 1 K 4891/99 EZ, EFG 2001, 416, Rev. IX R 100/00). - FG Niedersachsen, 15.09.2005 - 14 K 916/01
Gewinnerhöhende Auflösung einer Rücklage nach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG); …
Insoweit verweist der Bekl. auf das Urteil des FG Münster vom 29.08.2000 1 K 4891/99, EFG 2001, 416.