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   FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04   

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FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04 (https://dejure.org/2006,20230)
FG München, Entscheidung vom 10.05.2006 - 1 K 5521/04 (https://dejure.org/2006,20230)
FG München, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 1 K 5521/04 (https://dejure.org/2006,20230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Kosten für Werbebeschriftung von Betriebs-Pkw

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Kosten für Werbebeschriftung von Betriebs-Pkw

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen für die Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken als sofort abziehbare Betriebsausgaben

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Wirtschaftsgütern: Anschaffungskosten oder Betriebsausgaben?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 4 Abs. 4 § 7 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1
    Aufwendungen für die erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Wirtschaftsgütern: Anschaffungskosten oder Betriebsausgaben?

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1238
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04
    Es vertritt die Ansicht, die angeschafften Fahrzeuge würden erst durch die spezielle Lackierung und die Anbringung der Firmenbeschriftung für die vom Kläger konkret gewollte Art und Weise der Nutzung fertig gestellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. September 2001 IX R 52/00, BStBl II 2003, 574).

    Zweck bedeutet vielmehr die konkrete Art und Weise, in der der Erwerber das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart nutzen will (vgl. zu Gebäuden das BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BStBl II 2003, 574 m.w.N.).

    Der BFH hat in dem ebenfalls vom FA angeführten Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00 (BStBl II 2003, 574) auch nicht alle zwischen dem Erwerb und der erstmaligen Nutzung des Wirtschaftsguts im Rahmen der Einkunftsart vom Erwerber nach dessen Belangen vorgenommenen Aufwendungen zu den Anschaffungskosten gerechnet.

  • BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83

    Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland -

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04
    Auch im Fall der Anschaffung von Anlagegütern zählen sämtliche anlässlich des Erwerbs und im Zusammenhang mit ihm entstandene Kosten bis zur Betriebsbereitschaft des angeschafften Gegenstandes zu den Anschaffungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1985 IV R 170/83, BStBl II 1986, 60).

    Die Betriebsbereitschaft der betreffenden Anlagegüter war auch ohne die spezielle Lackierung und Aufschrift gegeben (anders in Fällen der nachträglichen Umrüstung oder des Umbaus von Anlagegütern für den bestimmungsgemäßen Einsatz, vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1981 IR 27/79, BStBl II 1981, 660; vom 14. November 1985 IV R 170/83, BStBl II 1986, 60).

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04
    Die selbständige Bewertbarkeit bestimmt sich nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang, nach dem Grad der Festigkeit einer evtl. vorgenommenen Verbindung, nach dem Zeitraum, auf den die Verbindung und gemeinsame Nutzung angelegt sind, sowie nach dem äußeren Erscheinungsbild (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 27/01, SStSl1i 2003, 878; Weber-Gellet in Schmidt, EStG § 5 Rnr. 96).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 87/86

    Unmittelbar nach der Anschaffung und vor Bezug eines Einfamilienhauses

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04
    Im vorliegenden Fall spricht - entgegen der Ansicht des FA - auch die verhältnismäßig geringe Höhe der streitigen Aufwendungen im Vergleich zu den auf die Anlagegüter entfallenden Anschaffungskosten für die sofortige Abziehbarkeit (vgl. den Bilanzansatz für den Sattelauflieger ... in Höhe von 165.093 DM mit den Kosten der Lackierung und Beschriftung in Höhe von 1.900 DM; vgl. zu diesem Gesichtspunkt BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 87/86, BStBl II 1990, 131).
  • BFH, 01.04.1981 - I R 27/79

    Deutsche Bundesbahn - Herstellungskosten - Umrüstung von Eisenbahnwaggons -

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04
    Die Betriebsbereitschaft der betreffenden Anlagegüter war auch ohne die spezielle Lackierung und Aufschrift gegeben (anders in Fällen der nachträglichen Umrüstung oder des Umbaus von Anlagegütern für den bestimmungsgemäßen Einsatz, vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1981 IR 27/79, BStBl II 1981, 660; vom 14. November 1985 IV R 170/83, BStBl II 1986, 60).
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