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   FG Köln, 18.08.1999 - 1 K 7386/98   

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https://dejure.org/1999,6217
FG Köln, 18.08.1999 - 1 K 7386/98 (https://dejure.org/1999,6217)
FG Köln, Entscheidung vom 18.08.1999 - 1 K 7386/98 (https://dejure.org/1999,6217)
FG Köln, Entscheidung vom 18. August 1999 - 1 K 7386/98 (https://dejure.org/1999,6217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein leerstehendes Objekt als vorab entstandene oder vergebliche Werbungskosten bei zumindest gleichgewichtiger Verkaufsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien - Kein Abzug von Aufwendungen für ein leerstehendes Objekt als vorab entstandene oder vergebliche Werbungskosten bei zumindest gleichgewichtiger Verkaufsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1073
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus FG Köln, 18.08.1999 - 1 K 7386/98
    Eine derartige Veranlassung setzt voraus, daß es sich um Aufwendungen handelt, die objektiv mit der Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteil vom 19.9.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030 mwN).
  • FG Köln, 08.05.1991 - 1 K 8/87

    Einkommensteuer; Abzug von Schuldzinsen für vermietete Einfamilienhäuser

    Auszug aus FG Köln, 18.08.1999 - 1 K 7386/98
    Hat jemand aber (auch) die Absicht, eine Immobilie bei der nächstbesten Gelegenheit zu verkaufen, kann er sich nicht mehr überzeugend darauf berufen, er habe die Absicht gehabt, durch langfristige Fremdvermietung einen Totalgewinn zu erzielen (Urteil des erkennenden Senats vom 8.5.1991 1 K 8/87, EFG 1991, 676).
  • BFH, 19.04.2004 - VI B 178/03

    Veranlassungszusammenhang bei einem Auslandssprachkurs

    Es berief sich insoweit darauf, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 18. August 1999 1 K 7386/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1073 zugelassen habe.
  • FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98

    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer

    Schädlich ist es somit, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse neben der Vermietungsabsicht eine mindestens als gleichwertig einzustufende Absicht, ein Objekt zu verkaufen, hervortritt (vgl. Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 18. August 1999 1 K 7386/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2000, 1077).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2002 - 2 K 2458/01

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer seit drei Jahren leer stehenden, später

    Hat er (auch) die mindestens als gleichwertig einzustufende Absicht, das Objekt zu verkaufen, kann er sich nicht mehr überzeugend darauf berufen, er habe beabsichtigt, durch langfristige Fremdvermietung einen Totalgewinn zu erzielen (Finanzgericht Köln, Urteil vom 18. August 1999 1 K 7386/98, EFG 2000, 1073 , sowie Rudolf-Hauffe-Verlag, CD-Rom Hauffe-Index 509101; Finanzgericht Hamburg Urteil vom 16. Mai 2000 II 497/99, EFG 2000, 1074 ).
  • FG München, 12.12.2000 - 13 K 5156/97

    Vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Nicht ausreichend für den erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit künftigen Einnahmen aus selbständiger Arbeit wäre es, wenn sich der Kl lediglich die Möglichkeit einer Bebauung und anschließenden teilweisen freiberuflichen Nutzung des Grundstücks alternativ zu anderen Grundstücksnutzungen offengelassen haben sollte, ohne dass ein endgültiger Entschluss für die Nutzung des Grundstücks gefasst wurde (vgl. FG Köln, Urteil vom 18.8.1999 1 K 7386/98, EFG 2000, 1073 und FG Hamburg, Urteil vom 16.5.2000 II 497/99, EFG 2000, 1074 zum Werbungskostenabzug bei Wohnungsleerstand).
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