Weitere Entscheidung unten: VG Sigmaringen, 12.11.2001

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   VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00   

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VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00 (https://dejure.org/2001,11238)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.11.2001 - 1 K 874/00 (https://dejure.org/2001,11238)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. November 2001 - 1 K 874/00 (https://dejure.org/2001,11238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    In-Vitro-Fertilisation von freier Heilfürsorge umfaßt, ICSI jedoch nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung umfasst

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1993 - 11 S 498/93

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung: Kostenübernahme für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Dies ist im Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 27.10.1993 - 11 S 498/93 -) zu bejahen.

    Als regelwidrig ist ein Körper- oder Geisteszustand anzusehen, der von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweicht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993 - 11 S 498/93 -).

    Aus diesen Entscheidungen ergibt sich somit lediglich, dass eine Erkrankung des Soldaten selbst vorliegen muss, nicht jedoch, dass diese Erkrankung zu einer Beeinträchtigung seiner Wehrdienstfähigkeit geführt haben muss (so ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 12.08.1999 - 2 K 98.1686 - offen nunmehr: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.12.1986, a.a.O., m.w.N.) und des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.) ist als Heilbehandlung jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinischen notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder Linderung der Krankheit abzielt.

    Dies gilt auch für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.).

    Von der Linderung einer Krankheit durch ärztliche Tätigkeit ist auch dann zu sprechen, wenn diese auf die Abschwächung, eine partielle oder völlige Unterbindung oder Beseitigung von Krankheitsfolgen gerichtet ist oder eine Ersatzfunktion für ein ausgefallenes Organ bezweckt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.03.2001 - 2 C 36.00 -, DVBl 2001, 1214), wonach für eine intrazytoplasmatische Spermainjektion im Hinblick auf das hohe Missbildungsrisiko keine Kosten übernommen werden könnten, sei nicht zu folgen.

    Diese stellen eine zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf dem Gebiet des Soldatenrechts dar (BVerwG, Urteile vom 30.05.1996 - 2 C 3.95 -, Buchholz 236.1 § 30 SG Nr. 7 S. 2 und vom 22.03.2001, a.a.O.).

    Es mag sein, dass die ZDv 60/7 den jeweiligen Sachbearbeiter im Innenverhältnis bindet, die darin getroffenen Aussagen haben aber lediglich - etwa im Sinne einer Arbeitshilfe - kommentierenden Charakter und sind für das vorliegende Verfahren daher ohne Belang (missverständlich insoweit: BVerwG, Urteil vom 22.03.2001, a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001 - 4 S 848/01 -, die - unzutreffend - von einem ausdrücklichen Ausschluss der ICSI durch die VwV sprechen).

    Für die Richtigkeit dieser Auffassung spricht nach Auffassung der erkennenden Kammer auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2001 (a.a.O.).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit der Auffassung und Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 22.03.2001 (a.a.O.), das den Beteiligten bekannt ist.

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85 -, BGHZ 99, 228 = NJW 1987, 703) stellt - freilich für den Fall der privaten Krankenversicherung - darauf ab, dass die durch ein organisch bedingtes Leiden eingetretene Sterilität als eine eigene Krankheit anzusehen ist.

    In diesem Sinne ist der organbedingt sterile Ehepartner - im Unterschied zu kinderlosen Eheleuten schlechthin - als krank im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen (so ausdrücklich: BGH, Urteil vom 17.12.1986, a.a.O.; ähnlich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.12.1986, a.a.O., m.w.N.) und des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.) ist als Heilbehandlung jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinischen notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder Linderung der Krankheit abzielt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 848/01

    Truppenärztliche Versorgung: kein Anspruch auf In-vitro-Fertilisation für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Es mag sein, dass die ZDv 60/7 den jeweiligen Sachbearbeiter im Innenverhältnis bindet, die darin getroffenen Aussagen haben aber lediglich - etwa im Sinne einer Arbeitshilfe - kommentierenden Charakter und sind für das vorliegende Verfahren daher ohne Belang (missverständlich insoweit: BVerwG, Urteil vom 22.03.2001, a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001 - 4 S 848/01 -, die - unzutreffend - von einem ausdrücklichen Ausschluss der ICSI durch die VwV sprechen).

    Aus diesen Entscheidungen ergibt sich somit lediglich, dass eine Erkrankung des Soldaten selbst vorliegen muss, nicht jedoch, dass diese Erkrankung zu einer Beeinträchtigung seiner Wehrdienstfähigkeit geführt haben muss (so ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1993, a.a.O.; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 12.08.1999 - 2 K 98.1686 - offen nunmehr: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001, a.a.O.).

    Daran ist auch für das vorliegende Verfahren festzuhalten (so nunmehr auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2001, a.a.O.).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    In diesem Sinne ist der organbedingt sterile Ehepartner - im Unterschied zu kinderlosen Eheleuten schlechthin - als krank im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen (so ausdrücklich: BGH, Urteil vom 17.12.1986, a.a.O.; ähnlich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Soweit die Klägerin die Richtigkeit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.04.2001 (B 1 KR 40/00 R) und eine nicht wesentlich erhöhte Fehlbildungsrate bei der ICSI in Zweifel zieht, ist dem Folgendes zu entgegnen:.

  • VG Koblenz, 15.01.1998 - 10 K 2302/97
    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Die Beklagte - und mit ihr ein Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.1998 - 10 K 6094/97 - VG Koblenz, Urteil vom 15.01.1998 - 10 K 2302/97 -, UA. S. 7) - führen zutreffend aus, die Kinderlosigkeit von Ehegatten sei als solche keine Krankheit.

    Die erkennende Kammer hält ferner eine einschränkende Auslegung des Krankheitsbegriffs "aufgrund der spezifischen Zweckbestimmung der truppenärztlichen Versorgung" (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.03.2000 - 12 A 5545/98 -, UA. S. 8 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 15.01.1998, a.a.O., UA. S. 8; VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 18.12.1996 - 11 A 210/92 - Abdruck S. 4 f.), wie sie auch die Beklagte für geboten hält, für nicht vertretbar.

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Das  Gericht  meint  ferner,  dass  sich  die  oben  zitierte gegenteilige  Ansicht  zu  Unrecht  auf  die  Rechtsprechung  des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24.03.1982 - 6 C  95.79 -, BVerwGE 65, 184 (185) und vom 24.02.1982 - 6 C 8.77 -, BVerwGE 65, 87 (91)) beruft.

    In beiden Entscheidungen lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung für eine bei einem Soldaten vorgenommene Sterilisation deshalb ab, weil der Eingriff nicht erforderlich gewesen sei, um  s e i n e  Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten, da bei den Soldaten weder eine organische Erkrankung noch eine seelische Belastung von Krankheitswert vorgelegen hatte, sie die Sterilisation vielmehr vornehmen ließen, weil eine erneute Schwangerschaft für ihre Ehefrau gefährlich geworden wäre (Urteil vom 24.02.1982, a.a.O.) bzw. die Ehefrau schwangerschaftsverhütende Mittel nicht vertragen hatte (Urteil vom 24.03.1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Das  Gericht  meint  ferner,  dass  sich  die  oben  zitierte gegenteilige  Ansicht  zu  Unrecht  auf  die  Rechtsprechung  des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24.03.1982 - 6 C  95.79 -, BVerwGE 65, 184 (185) und vom 24.02.1982 - 6 C 8.77 -, BVerwGE 65, 87 (91)) beruft.

    In beiden Entscheidungen lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung für eine bei einem Soldaten vorgenommene Sterilisation deshalb ab, weil der Eingriff nicht erforderlich gewesen sei, um  s e i n e  Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten, da bei den Soldaten weder eine organische Erkrankung noch eine seelische Belastung von Krankheitswert vorgelegen hatte, sie die Sterilisation vielmehr vornehmen ließen, weil eine erneute Schwangerschaft für ihre Ehefrau gefährlich geworden wäre (Urteil vom 24.02.1982, a.a.O.) bzw. die Ehefrau schwangerschaftsverhütende Mittel nicht vertragen hatte (Urteil vom 24.03.1982, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2000 - 12 A 5545/98

    Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Übernahme von Kosten für die Durchführung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Die erkennende Kammer hält ferner eine einschränkende Auslegung des Krankheitsbegriffs "aufgrund der spezifischen Zweckbestimmung der truppenärztlichen Versorgung" (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.03.2000 - 12 A 5545/98 -, UA. S. 8 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 15.01.1998, a.a.O., UA. S. 8; VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 18.12.1996 - 11 A 210/92 - Abdruck S. 4 f.), wie sie auch die Beklagte für geboten hält, für nicht vertretbar.

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte die Revision zugelassen, um dem Senat Gelegenheit zu geben, seine o.g. Urteile aus dem Jahr 1982 bezüglich dieser Frage "authentisch zu interpretieren" (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.03.2000 - 12 A 5545/98 -, UA. S. 16).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 3.95

    Recht der Soldaten: Heilfürsorge für Soldaten, Mittel gegen Hausstaubmilben

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2001 - 1 K 874/00
    Diese stellen eine zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf dem Gebiet des Soldatenrechts dar (BVerwG, Urteile vom 30.05.1996 - 2 C 3.95 -, Buchholz 236.1 § 30 SG Nr. 7 S. 2 und vom 22.03.2001, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 30.03.1993 - 3 B 92.2829
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 5162/05

    Wandlung des Anspruchs eines Soldaten auf Gewährung einer

    Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 69 BBesG Anm. 3; VG Sigmaringen, Urteil vom 8.11.2001 - 1 K 874/00 -, Juris; a. A. VG Augsburg, Urteil vom 11.7.2002 - Au 2 K 01.1311 -, Juris.
  • VG Köln, 10.08.2016 - 23 K 100/15

    Nichtbestehen eines Anspruchs auf Kostenerstattung hinsichtlich durchgeführter

    vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 8. November 2001 - 1 K 874/00 -, juris.
  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 1 K 14.579

    Truppenärztliche Versorgung; künstliche Befruchtung; Verursacherprinzip;

    Zu Recht geht die Beklagte des Weiteren davon aus, dass für die Frage der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung das sog. Verursacherprinzip maßgeblich ist (vgl. Zentralerlass B-1455/1 in der Fassung der Änderung vom Dezember 2014, S. 3; ebenso VG Berlin, U.v. 25.2.2015 - 36 K 253.14; VG Sigmaringen, U.v. 8.11.2001 - 1 K 874/00 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2019 - 10 B 5.16

    Truppenärztliche Versorgung; Anspruch auf Übernahme der Kosten einer künstlichen

    (a) Maßgeblich für die Frage der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung ist das sog. Verursacherprinzip (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Juni 2017 - 14 B 15.2621 -, juris Rn. 20; VG Freiburg, Urteil vom 23. November 2015 - 6 K 1629/15 -, uv., S. 6 EA; VG Würzburg, Urteil vom 21. April 2015 - W 1 K 14.579 -, juris Rn. 23; VG Sigmaringen, Urteil vom 8. November 2001 - 1 K 874/00 -, juris Rn. 19; in diesem Sinne auch VG München, Urteil vom 19. Oktober 2017 - M 21 K 15.5545 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 12 A 259/15 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2015 - 13 K 3449/15 -, juris Rn. 38 ff.).
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