Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 04.07.2003

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   FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03   

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FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03 (https://dejure.org/2009,18580)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 K 939/03 (https://dejure.org/2009,18580)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 K 939/03 (https://dejure.org/2009,18580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft; Voraussetzung für die Annahme einer Gesamtleistung bei mehreren zusammenhängenden Leistungen; Begriff und Umfang des Entgelts i.S.v. § 10 Umsatzsteuergesetz ...

  • Judicialis

    UStG § 4; ; UStG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflicht eines von Unternehmen und Bauträgern für die bevorzugte Überlassung von Wohnungen gezahlten Entgelts bzw. gewährten zinslosen Darlehens; Anteiliger Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung in den Folgejahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht eines von Unternehmen und Bauträgern für die bevorzugte Überlassung von Wohnungen gezahlten Entgelts bzw. gewährten zinslosen Darlehens - Anteiliger Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung in den Folgejahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/03

    Temco Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe b -

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Auch das Urteil des EuGH vom 18. November 2004 C-284/03 sei nicht einschlägig, da in dem vom EuGH entschiedenen Fall die späteren Mieter Fördergelder bezahlt hätten.

    Bei der Entscheidung sind die in Art. 13 der 6. Richtlinie umschriebenen Befreiungstatbestände eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (Urteil des EuGH vom 18. November 2004 C-284/03, BFH/NV Beilage 2005, 86, UR 2005, 24).

    Das Gericht hat daher bei der Beurteilung eines Umsatzes zu prüfen, ob die Vereinbarungen, so wie sie durchgeführt wurden, im Wesentlichen die passive Bereitstellung von Gebäuden oder Flächen gegen eine Vergütung zum Gegenstand haben, die nach dem Zeitablauf bemessen ist, oder ob sie auf die Erbringung einer anders einzustufenden Dienstleistung gerichtet sind (Urteil des EuGH vom 18. November 2004 C-284/03, a.a.O., Rn. 27).

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 65/03

    Grundlagenbescheid: Verteilung von Zuschüssen nach dem sog. Dritten Förderungsweg

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Für die vom Finanzamt vertretene Auffassung spreche auch die Entscheidung des BFH vom 20. Februar 1992 IX R 65/03 (BStBl II 1992, 705).

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 (BFH/NV 2004, 1623).

  • EuGH, 03.07.2001 - C-380/99

    Bertelsmann

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Abzustellen ist hierbei auf den Wert, den der Empfänger der Leistung, hier also der Überlassung der sechs Wohnungen an die GmbH zu den Bedingungen des Werkförderungsvertrages, beimisst und der dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (EuGH-Urteil vom 3. Juli 2001 C-380/99, UR 2001, 346; Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Tz. 245 ff.).
  • BFH, 26.10.1989 - V R 25/84

    Friseurleistungen einer Friseurfachschule dienen nicht unmittelbar dem Schulzweck

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Zur Annahme eines (notwendigen) Teils einer anderen Hauptleistung oder einer Nebenleistung ist darüber hinaus erforderlich, dass die Empfänger der Hauptleistung und der Nebenleistung identisch sind (Sölch/Ringleb, UStG, § 1 Tz. 21; BFH-Urteil vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BStBl II 1981, 231; offen gelassen im BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 V R 25/84, BStBl II 1990, 98).
  • BFH, 05.02.1998 - V R 66/94

    Vorsteuerberichtigung aufgrund fehlerhafter Beurteilung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Nachdem eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1993 maßgebenden Verhältnisse auch dadurch eintreten kann, dass die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (BFH-Urteil vom 05. Februar 1998 - V R 66/94, BStBl II 1998, 361 m.w.N.), steht der Klägerin für jedes Streitjahr der anteilige Vorsteuerabzug der in den Jahren 1991 und 1992 in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu.
  • BFH, 12.11.1987 - V B 52/86

    Leistungsaustausch bei Baulastübernahme; Bemessungsgrundlage bei tauschähnlichen

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Zur Widerlegung des Schätzungsergebnisses hätte die Klägerin ihre Einwände substantiieren müssen und nicht nur auf die (nicht entscheidungserheblichen) Erwägungen des BFH im Urteil vom 12. November 1987 V B 52/86 (BStBl II 1988, 156) verweisen dürfen.
  • BFH, 17.08.2001 - V R 28/01

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Dieses Mietentgelt ist ins Verhältnis zu setzen zu dem Entgelt für die Überlassung des Darlehens (= sachgerechte Schätzung i.S. des § 15 Abs. 4 S. 2 UStG 1993, vgl. Sölch/Ringleb, UStG, § 15 Tz. 671; BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 28/01, BFH/NV 2002, 228).
  • BFH, 04.12.1980 - V R 60/79

    Überlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige Leistung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Zur Annahme eines (notwendigen) Teils einer anderen Hauptleistung oder einer Nebenleistung ist darüber hinaus erforderlich, dass die Empfänger der Hauptleistung und der Nebenleistung identisch sind (Sölch/Ringleb, UStG, § 1 Tz. 21; BFH-Urteil vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BStBl II 1981, 231; offen gelassen im BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 V R 25/84, BStBl II 1990, 98).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Hinzuweisen sei auch auf Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (6. Richtlinie) und die Erwägungen in dem Urteil des EuGH vom 15. Dezember 1993 Rs. 63/92 (BStBl II 1995, 480) sowie auf die BFH-Entscheidungen vom 29. März 2007 V B 208/05 (BFH/NV 2007, 1542) und vom 19. Dezember 2001 V R 48/00 (BStBl II 2003, 210).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
    Hinzuweisen sei auch auf Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (6. Richtlinie) und die Erwägungen in dem Urteil des EuGH vom 15. Dezember 1993 Rs. 63/92 (BStBl II 1995, 480) sowie auf die BFH-Entscheidungen vom 29. März 2007 V B 208/05 (BFH/NV 2007, 1542) und vom 19. Dezember 2001 V R 48/00 (BStBl II 2003, 210).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08

    Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein -

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 323/79

    Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag

  • BFH, 20.02.1992 - V R 107/87

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

  • BFH, 06.09.2007 - V R 14/06

    Umsatzsteuer - Kreditvermittlungsgebühr bei Kombi-Rente steuerfrei

  • BFH, 29.03.2007 - V B 208/05

    USt; grundsätzliche Bedeutung; Entgeltzahlung von dritter Seite

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.09.1993 - 63/92
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VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2003 - 1 K 939/03 (https://dejure.org/2003,53777)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 1 K 939/03 (https://dejure.org/2003,53777)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2003 - 1 K 939/03 - wird zurückgewiesen.
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